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Sechs Quadratmeter für 288 Euro: Geflüchtete streiten für faire Wohngebühren in Brandenburg vor Verwaltungsgericht
Berufstätige Geflüchtete müssen die Kosten für die Unterbringung in Sammelunterkünften selbst tragen. Gegen „unangemessen hohe Gebühren“ zogen zwei Betroffene aus Oberhavel vor das Verwaltungsgericht Potsdam.
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Vor dem Verwaltungsgericht Potsdam wurden am Donnerstag zwei Verfahren verhandelt, in denen zwei berufstätige Flüchtlinge, die 2018/ 2019 in Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Oberhavel untergebracht waren, gegen die zu zahlenden Gebühren für die Unterbringung klagten. „Im wesentlichen Punkt ging es um die Höhe der Gebühren“, sagte Simone Tetzlaff vom Flüchtlingsrat Brandenburg, der die Klagen unterstützt. Es gehe nicht darum, dass die Betroffenen gar nichts zahlen wollten, sondern dass sie die Gebühren für die Unterbringungsform „unangemessen hoch“ fänden.
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