zum Hauptinhalt
Vor dem Urteil. Nach mehr als sechs Monaten steht der Mordprozess gegen den Ludwigsfelder Ex-Bürgermeister Heinrich Scholl vor dem Abschluss. Ihm wird vorgeworfen, seine Frau Ende Dezember 2011 ermordet zu haben.

© Marc Tirl/dpa

Brandenburg: Selbst der Sohn fordert Gefängnis

Seit mehr als einem Jahr steht Ex-Bürgermeister Heinrich Scholl unter Mordverdacht. Er soll seine Frau getötet haben, beteuert aber seine Unschuld. Aus Sicht des Staatsanwalts sind die Indizien erdrückend

Stand:

Potsdam - Ex-Bürgermeister Heinrich Scholl soll nach Forderung des Anklägers wegen Mordes an seiner Frau lebenslänglich in Haft. Staatsanwalt Gerd Heininger ist überzeugt, dass der 70-Jährige Brigitte Scholl (67) im Dezember 2011 erdrosselt hat. „Es verbleiben keine ernsthaften Zweifel an der Täterschaft“, sagte der Staatsanwalt am Donnerstag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Potsdam. Als Motiv nannte er Eheprobleme. Jahrelang sei der Angeklagte gedemütigt worden. „Er musste sich dem Regime der Geschädigten unterordnen“, sagte Heininger am 30. Prozesstag.

Scholl steht seit Oktober 2012 vor Gericht. Der Ex-Bürgermeister von Ludwigsfelde beteuert seine Unschuld. Sonst schweigsam im Prozess nutzte der 70-Jährige das Schlusswort des Angeklagten, um dies zu betonen: „Ich habe mit dem Mord an meiner Frau nichts zu tun.“ Er hat jedoch kein Alibi. Rund 100 Zeugen und 7 Sachverständige hat das Gericht gehört, um zu klären, was in den Mittagsstunden des 29. Dezember 2011 geschehen ist. Durch die Ermittlungen und mithilfe der Zeugen sei eine weitgehende Rekonstruktion des Tattages gelungen, sagte Heininger in seinem über zweistündigen Plädoyer.

Am Ende des „Indizien- und Zeugenpuzzles“ ist Scholl nach Überzeugung Heiningers überführt: Der Angeklagte nutzte einen gemeinsamen Spaziergang im Wald, um seine Frau zu töten. Er schlug ihr erst ins Gesicht, stülpte ihr eine Plastiktüte über den Kopf und erdrosselte sie dann mit einem Schnürsenkel. Anschließend tötete er auch ihren Cockerspaniel. Um seine Tat zu verschleiern, habe Scholl das Opfer nahezu entkleidet und mit Moos bedeckt.

Wichtigstes Beweisstück seien DNA-Spuren von Scholl an dem Schnürsenkel, mit dem Brigitte Scholl erdrosselt wurde. „Dies ist für mich der eindeutigste Beleg der Täterschaft“, sagte Heininger. Es sei bewiesen, dass die Schnüre aus dem Haushalt des Paares stammten.

Auch dieser Punkt belegt für den Ankläger, dass Scholl die Tat geplant hat. Der Jurist klammert eine Tat im Affekt aus – schon deshalb, weil das Opfer mindestens zwei Minuten lang erdrosselt worden sein muss. Heininger geht zudem von Heimtücke aus. Scholl habe seine Frau unvermittelt angegriffen, sie sei arg- und wehrlos gewesen.

So weit wollte der Nebenkläger-Anwalt, der den Sohn des Paares vertritt, nicht gehen. Sven Rasehorn plädierte auf Totschlag, ein Mord sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen. Sein Mandant ist allerdings auch sicher: Seine Mutter musste sterben, weil der Vater nicht länger die zerrüttete Ehe ertragen wollte und sich durch eine Geliebte in finanzielle Bedrängnisse gebracht hatte.

Scholls Verteidiger sehen die Schuld ihres Mandanten keinesfalls durch die Indizien bewiesen und forderten Freispruch. Zugleich klammerten sie die Möglichkeit einer Verurteilung jedoch nicht aus. Dann käme nur Totschlag infrage, sagte Anwältin Heide Sandkuhl. Angesichts der zerrütteten Ehe und der aufgehetzten Stimmung sei in diesem Fall zudem von einer Tat im Affekt auszugehen, erklärte Sandkuhl.

Das Gericht will sein Urteil am 7. Mai sprechen. Marian van der Kraats

Marian van der Kraats

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })