Brandenburg: Sextäter kommt nicht nach Berlin Uwe K. bleibt vorerst in Brandenburger Psychiatrie
Potsdam/Berlin - Der als gefährlich geltende Brandenburger Sexualstraftäter Uwe K., der wegen einer zu spät geschlossenen Gesetzeslücke freikommt, wird nicht in Berlin unterbracht.
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Potsdam/Berlin - Der als gefährlich geltende Brandenburger Sexualstraftäter Uwe K., der wegen einer zu spät geschlossenen Gesetzeslücke freikommt, wird nicht in Berlin unterbracht. Die Straffälligen- und Bewährungshilfe Berlin (SBH), bei der eine entsprechende Anfrage der Potsdamer Justiz lag, hat seine Aufnahme abgelehnt. Das bestätigte SBH-Geschäftsführer Matthias Nalezinski gestern den PNN. Zuvor hatten sich bereits mehrere Brandenburger Einrichtungen aus Sorge vor Medienrummel geweigert, Uwe K. aufzunehmen. Nalezinski betonte, dass die Absage „fachliche Gründe“ hatte. „Es ging zu schnell. Es gab eine Reihe ungeklärter Fragen“. So sei vorgesehen gewesen, Uwe K. in einer betreuten Wohnstätte unterzubringen, in der er – so ist es dort Usus – pro Woche zweieinhalb Stunden betreut worden wäre. „Dieser Betreuungsaufwand war für ihn zu gering.“ Nalezinski deutete an, dass auch Unsicherheiten eine Rolle spielten, ob es angesichts der „hohen Brisanz des Falles“ politischen Rückenwind für eine „Abschiebung“ von K. aus Brandenburg nach Berlin gegeben hätte. Die Anfrage war vorige Woche beim Verein direkt von den Sozialen Diensten der Justiz Brandenburgs, also von der Fachebene, gestellt worden. Ein offizielles Hilfeersuchen von Justizministerin Beate Blechinger (CDU) an ihre Berliner Amtskollegin, die frühere Brandenburger Rechnungshofpräsidentin Gisela von der Aue (SPD), gab es nicht.
Wo Uwe K. leben wird, ist offen. „Die Suche läuft“, so das Justizministerium. Und zwar in und außerhalb Brandenburgs. Bis eine Unterkunft für ihn gefunden ist, will Uwe K. zunächst freiwillig in der geschlossenen Psychiatrie der Stadt Brandenburg bleiben, obwohl das Potsdamer Landgericht seine Zwangseinweisung aufgehoben hat. Die Stadt Brandenburg entschied gestern, wegen mangelnder Erfolgsaussichten auf Rechtsmittel zu verzichten. Das Gesundheitsamt hatte Uwe K. zur „Gefahrenabwehr“ in die Psychiatrie einweisen lassen, nachdem er am 25. Januar ohne Wissen von Polizei und Justizministerium aus der Haft entlassen wurde. Uwe K. hatte Anfang der 90er Jahre in Falkensee neun Mädchen zwischen 13 und 15 Jahren missbraucht und deshalb eine 11-jährige Haftstrafe verbüßt. Er gilt nach mehreren Gutachten als rückfallgefährdet.
Wenn er wollte, könnte Uwe K. die Brandenburger Maßregel-Klinik jederzeit verlassen. Für ihn gilt dann eine Führungsaufsicht. Das heißt, dass er sich einer Therapie unterziehen, Aufenthaltsorte von Kindern meiden und alle vierzehn Tage bei seinem Bewährungshelfer melden muss.Ursprünglich war nur ein einmonatiger Melderhythmus für ihn beschlossen worden, was inzwischen verschärft wurde. Das Justizministerium gerät unter Druck, möglichst schnell eine betreute Wohnstätte für Uwe K. zu finden, in der er wenigstens etwas unter Aufsicht stünde: Uwe K. kann, wenn er will, alle Angebote ausschlagen – und sich selbst irgendwo eine Wohnung suchen. Ein Rund-um-die-Uhr-Observation durch die Polizei ist in Brandenburg nicht vorgesehen.
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