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Verurteilt. Begleitet von Justizbeamten betrat Mathias N. (l) am Donnerstag den Gerichtssaal in Potsdam.

© Bernd Settnik/dpa

Von Alexander Fröhlich: Sieben Jahre Haft für 20-jährigen Mathias N. wegen Tötung der Mutter „Das Desaster seines Lebens“ – Richterin spricht von „äußerster Brutalität“

Potsdam/Rathenow – Eigentlich lief sein Leben „in derSpur“, sagte Richterin Sabine Scheswig. Doch dann kam seine Mutter dahinter, dass er wieder mal die Ausbildung hingeschmissen hat.

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Potsdam/Rathenow – Eigentlich lief sein Leben „in derSpur“, sagte Richterin Sabine Scheswig. Doch dann kam seine Mutter dahinter, dass er wieder mal die Ausbildung hingeschmissen hat. Es kam zum Streit, Mathias N. (20) aus Rathenow (Havelland) tötete seine Mutter mit „äußerster Brutalität“. Am Donnerstag verurteilte ihn das Landgericht Potsdam wegenTotschlags zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren.

Es war am Ostermontag, als das „Desaster seines Lebens“ geschah, wie es die Richterin formulierte. Wenige Tage zuvor hatte er erneut eine Lehrstelle verloren, er trainierte lieber seinen Körper, kaufte sich ein Auto, das er sich nicht leisten konnte, wollte Eindruck bei Mädchen machen. Ansonsten war er unauffällig. Das Gericht bescheinigte ihm aber Unreife und Bequemlichkeit, ein Gutachter mangelnde Anstrengungsbereitschaft.

Zu seinen Eltern hatte N. ein inniges Verhältnis, doch immer wieder gab es Diskussionen über seine berufliche Zukunft und über seine Faulheit, die N. zunehmend nervten. Auch am Tag der schrecklichen Tat hat die Mutter ihn genervt, als sie dahinter gekommen ist, dass ihr Sohn schon wieder eine Lehrstelle verloren hat. Aber „er hatte die Nase voll vom Gemecker“, sagte die Richterin.

Voller Wut und nach Einschätzung des Gerichts im Affekt schlug der muskulöse, 1,90 Meter große Mann seiner Mutter mit der Faust ins Gesicht. Sie trug einen Augenhöhlenbruch davon, stellten die Rechtsmediziner später fest. Vor Schreck machte er weiter, schlug ihr mit einer Hantelstange auf den Kopf und erdrosselte sie schließlich mit einem Computerkabel. Was danach geschah ist unklar, N. hat wohl benommen neben der Leiche gehockt – erschüttert von seiner Tat. Erst ein Anruf seines Vaters brachte den verstörten Sohn zurück „in die Lebenswirklichkeit“.

Die Polizei fasste ihn auf der Flucht. Selbst noch vor Gericht versuchte er sich in Lügen zu retten und falsche Fährten zu legen – er sprach ominös von Verbindungen zur Organisierten Kriminalität. Der junge Mann gestand die Tat erst, als sein Vater ihn weinend angefleht hatte, die Wahrheit zu sagen. N. gilt als psychisch labil und brach vor Gericht immer wieder zusammen. Das Gericht bescheinigte ihm verminderte Schuldfähigkeit, seine Fehlentwicklung bedürfe aber einer deutlichen Korrektur. Mit dem Urteilsspruch lag die Kammer nur leicht unter der Strafforderung der Staatsanwaltschaft von acht Jahren, die keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen will. Auch der Verteidiger, der fünf bis fünfeinhalb Jahre Haft gefordert hatte, will seinem Mandanten raten, den Richterspruch zu akzeptieren. Noch länger sei ihm die Unsicherheit nicht zuzumuten, er müsse sich dringend in psychologische Behandlung begeben. Der Vater, der als Nebenkläger auftrat, will nach Auskunft seiner Anwältin nicht gegen das Urteil angehen. „Mein Mandant und die Großeltern sind weiter die Familie“, sagte Delphin Holzendorf. Sie müssten einen Weg finden, um die Tragödie zu bewältigen. „Denn irgendwann wird es eine Entlassung aus der Haft geben.“

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