Brandenburg: Sorgerecht wurde in Brandenburg häufiger entzogen
Wiesbaden - Die Zahl der Fälle von Sorgerechtsentzug hat in Brandenburg 2007 im Vergleich zum Vorjahr zugenommen. Wie das Statistische Bundesamt am Freitag in Wiesbaden mitteilte, wurde in Brandenburg im vergangenen Jahr das Sorgerecht in 306 Fällen ganz oder teilweise entzogen.
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Wiesbaden - Die Zahl der Fälle von Sorgerechtsentzug hat in Brandenburg 2007 im Vergleich zum Vorjahr zugenommen. Wie das Statistische Bundesamt am Freitag in Wiesbaden mitteilte, wurde in Brandenburg im vergangenen Jahr das Sorgerecht in 306 Fällen ganz oder teilweise entzogen. Dies betraf 168 Jungen und 138 Mädchen. Im Jahr zuvor hatten Gerichte in 281 Fällen solche Maßnahmen angeordnet. Das bedeutet einen Anstieg von 25 Fällen oder 8,8 Prozent.
In Berlin wurde 2007 in 333 Fällen das Sorgerecht ganz oder teilweise von den Jugendämtern oder dritten Personen übernommen. Betroffen waren 170 Jungen und 163 Mädchen. Im Vorjahr gab es in der Hauptstadt 393 solcher Fälle. Das entspricht einem Rückgang von 60 Fällen oder 15,2 Prozent.
Deutschlandweit haben den Statistikern zufolge im vergangenen Jahr die Gerichte in rund 10 800 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. Dies sind 12,5 Prozent oder 1200 Fälle mehr als 2006.
Die Brandenburger Jugendämter haben 2007 gegenüber dem Vorjahr zudem deutlich mehr Anzeigen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge bei den Gerichten gestellt. Sie stieg von 305 auf 565. In Berlin nahm die Zahl der Anzeigen dagegen binnen Jahresfrist von 531 auf 285 ab.
Die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge wird von Familiengerichten angeordnet, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet. Weitere Voraussetzung ist, dass die Eltern unwillig oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. ddp
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