GESETZENTWURF: Sozialeres Mietrecht
Die Rechte von Mietern sollen im Falle einer Kündigung nach dem Willen der Bundesländer gestärkt werden. Dies betreffe die Anwendung der geltenden Schonfristregelung, teilte Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) am Donnerstag mit.
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Die Rechte von Mietern sollen im Falle einer Kündigung nach dem Willen der Bundesländer gestärkt werden. Dies betreffe die Anwendung der geltenden Schonfristregelung, teilte Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) am Donnerstag mit. Danach könnten sich säumige Mieter in Zukunft auch gegen eine ordentliche Kündigung wehren, indem sie den Mietrückstand innerhalb einer bestimmten Frist begleichen. Das ist laut Schöneburg bisher nur bei einer fristlosen Kündigung möglich. Brandenburg soll im Auftrag der Justizministerkonferenz in der ersten Jahreshälfte 2014 einen Gesetzentwurf erarbeiten. Die Runde tagte am Donnerstag in Berlin. dpa
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