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Brandenburg: Sozialsenatorin befürchtet keine Umzugswelle

In Berlin hat sich der Senat darauf verständigt, dass vorerst kein Empfänger von Arbeitslosengeld II umziehen muss, wenn seine Wohnung zu teuer und zu groß ist. In einer Übergangsregelung ist festgelegt, dass auch höhere Mietkosten bis zum 1.

In Berlin hat sich der Senat darauf verständigt, dass vorerst kein Empfänger von Arbeitslosengeld II umziehen muss, wenn seine Wohnung zu teuer und zu groß ist. In einer Übergangsregelung ist festgelegt, dass auch höhere Mietkosten bis zum 1. Juli übernommen werden. Damit sollten größere Härten für die Betroffenen vermieden werden.

NEUE VORSCHRIFT

Bis zum Sommer will die Verwaltung in einer Vorschrift festlegen, welche Wohnung und welche Miete künftig als angemessen gelten. Dabei will sich Sozialsenatorin Heidi Knake-Werne anders als bei der Sozialhilfe nicht an der Wohnungsgröße orientieren, sondern lediglich an den Mietkosten. Nach Sozialhilferecht gelten etwa bei einem Zwei-Personen-Haushalt eine Wohnungsgröße von 60 Quadratmetern und eine Miete von 267 Euro (Neubau, ohne Nebenkosten) als angemessen. Bei der Bemessung der Mietkosten will Knake-Werner den neuen Mietspiegel zugrunde legen.

WIRTSCHAFTLICHKEIT

Auch nach Ablauf des halben Jahres müssen die Arbeitslosengeld-II-Empfänger nicht sofort ihre Wohnung aufgeben, sagt Regina Kneiding, Sprecherin der Senatsverwaltung für Soziales. Im Mittelpunkt stehe die Frage der Wirtschaftlichkeit. Wenn die Miete nur geringfügig zu hoch ist, könnte es für das Land günstiger sein, diese Differenz zu zahlen statt die Umzugskosten. Außerdem müssten Mieter Kündigungsfristen einhalten. Auch in dieser Zeit werde die Miete übernommen werden müssen, sagt Kneiding. Sollte die Übergangsfrist für höhere Zahlungen verlängert werden, muss sich Berlin nach Auffassung von Finanzsenator Thilo Sarrazin mit dem Bund über die Finanzierung ins Benehmen setzen. Derzeit erstattet der Bund den Kommunen knapp 30 Prozent der Mietkosten.

IM KOSTENRAHMEN

Die Sozialverwaltung geht davon aus, dass nur wenige Langzeitarbeitslose in zu teuren Wohnungen leben. Die früheren Sozialhilfebezieher hätten auch bisher nur die Miete für angemessenen Wohnraum erhalten. Und auch bei den ehemaligen Empfängern von Arbeitslosenhilfe liege die Miete in den allermeisten Fällen innerhalb des Kostenrahmens. „Deswegen wird es nur in ganz wenigen Fällen Umzüge geben“, sagt Sprecherin Kneiding. sik

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