Brandenburg: „Spätis“ bald auch sonntags geöffnet Berlin will für Spätverkaufsstellen Ladenöffnungsgesetz ändern
Berlin - Seit Wochen tobt in Berlin ein Streit um die Öffnungszeiten der Spätverkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen. Es hagelte Verbote und Bußgelder.
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Berlin - Seit Wochen tobt in Berlin ein Streit um die Öffnungszeiten der Spätverkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen. Es hagelte Verbote und Bußgelder. Das soll sich nun ändern: Die Senatsverwaltung für Wirtschaft sprach sich auf Anfrage dieser Zeitung für eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes aus. Das würde den „Spätis“ auch Sonntags den Verkauf von Bier, Zigaretten oder Milchtüten erlauben – kurz: ihres gesamten Sortiments.
Bisher dürfen Tankstellen am gesetzlichen Ruhetag sowie an Feiertagen ihren „Reisebedarf“ verkaufen. Auch Bäcker, Blumenläden oder Zeitungshändler dürfen Produkte anbieten, wenn sie diese auch unter der Woche verkaufen. Davon profitieren vor allem Hauptbahnhof und Flughäfen, wo Sonntags so gut wie alles eingekauft werden kann. Nicht rechtmäßig ist dagegen der Sonntagsverkauf der Spätis nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts. Eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes könnte das aber ändern.
„Wir sehen Spätverkaufsstellen als Teil der Kiezkultur“, sagte der Staatssekretär aus der Senatsverwaltung für Wirtschaft Christoph von Knobelsdorff. Und es bestehe aus Sicht der Behörde durchaus „die Möglichkeit, das Ladenöffnungsgesetz weiter zu liberalisieren“. Ziel müsse es sein, Inhabern und Mitarbeitern der kleinen Verkaufsstellen in den Quartieren „mehr Rechtssicherheit zu geben“. Das gelte es nun gemeinsam mit der federführenden Senatsverwaltung für Arbeit in Angriff zu nehmen.
Der Betreiber eines Spätis war vor das Oberverwaltungsgericht gezogen, weil der Bezirks ihm verboten hatte, seinen Laden am 1. Mai zu öffnen. Am Tag der Arbeit wird rund um den Mauerpark ausschweifend gefeiert. Und das bringt der kleinen Verkaufsstelle ein besonders gutes Geschäft. Für die Richter spielte das keine Rolle. Sie verwiesen auf das Ladenöffnungsgesetz: Spätis seien nicht mit Tankstellen und auch nicht mit Bäckereien gleichzustellen – und müssten deshalb an Sonn- und Feiertagen schließen.
„Für uns war das ein Sieg auf voller Linie, aber das haben wir nicht gewollt“, sagt der Leiter des Ordnungsamtes und Stadtrat in Pankow Torsten Kühne (CDU). Denn ein komplettes Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen für die Spätis hatte der Bezirk gar nicht angestrebt. Kühne spricht sich deshalb auch für eine „Veränderung“ des Ladenöffnungsgesetzes zugunsten der Spätis aus. „Inhabergeführte Kleinverkaufsstellen für Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs“ sollten von 13 Uhr bis 20 Uhr an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Dass der Bezirk dennoch Bußgeldbescheide erließ, erklärt Kühne so: „Wenn es ein Gesetz gibt, kann man es auch nicht außer Acht lassen“. Zumal auf dessen Einhaltung zuletzt ein besonders ordnungsliebender Bürger geachtet hatte. Ganze Listen von Spätverkaufsstellen hatte der Mann dem Bezirk zugestellt – verbunden mit einer Anzeige gegen die Ladenbetreiber. Da blieb der Verwaltung nichts anderes übrig, als einzuschreiten. R. Schönball
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