Brandenburg: SPD: Klärungsbedarf bei Handy-Ortung Noch gibt es Bedenken beim neuen Polizeigesetz. Dennoch soll es am 1. Januar 2007 in Kraft treten
Potsdam - Die Beratungen zum neuen Brandenburger Polizeigesetz sind ins Stocken geraten. Die SPD hegt Bedenken gegen den Gesetzentwurf von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU).
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Potsdam - Die Beratungen zum neuen Brandenburger Polizeigesetz sind ins Stocken geraten. Die SPD hegt Bedenken gegen den Gesetzentwurf von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU). Es gebe noch Beratungsbedarf, sagte Innenexperte Werner-Siegwart Schippel gestern in Potsdam. So müsse geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen Handys geortet und Autokennzeichen automatisch erfasst werden dürfen. Schippel beantragte deshalb eine Verschiebung der für den 29. August geplanten Beratung im Kabinett. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte, eine kleine Verschiebung sei machbar. Das Gesetz solle jedoch wie geplant am 1. Januar 2007 in Kraft treten.
Die CDU-Fraktion hält die Bedenken des Koalitionspartners für unbegründet. Die oppositionelle Linksfraktion lehnt den Gesetzentwurf ab.
Die Polizei soll dem Gesetzentwurf zufolge mehr Befugnisse bekommen. So darf sie künftig Handys zur Gefahrenabwehr orten. Dazu sollen Geräte namens „IMSI-Catcher“ zum Einsatz kommen. Mit deren Hilfe können Mobiltelefone auch im Standby-Modus aufgespürt werden.
Außerdem will die Polizei künftig mit Hilfe eines elektronischen Systems Autokennzeichen im fließenden Verkehr erfassen und damit verdächtigen Fahrzeugen auf die Spur kommen. Ferner soll eine gesetzliche Grundlage zur Videoüberwachung geschaffen werden. Ein Modellprojekt zur Videoüberwachung läuft Ende 2006 aus.
Schippel sagte, bei den geplanten Regelungen handele es sich um teils gravierende Eingriffe in Persönlichkeitsrechte. Es gehe um ein sehr sensibles Gesetz, das ausführlich diskutiert werden sollte. Dazu sei aber aufgrund der parlamentarischen Sommerpause noch keine Zeit gewesen. Anfang September komme der gemeinsame SPD-CDU-Arbeitskreis Inneres mit der Datenschutzbeauftragten des Landes zusammen. Dabei könne der Entwurf im Detail beraten werden. Dabei müsse auf geklärt werden, welche Art von Verdacht die Ortung von Handys oder die Erfassung von Kennzeichen rechtfertigt.
CDU-Innenexperte Sven Petke betonte, es gehe um den Schutz von „rechtstreuen Bürgern“. Er rief die SPD auf, eine bessere Verbrechensbekämpfung nicht zu blockieren. Die rechtlichen Eingriffsmöglichkeiten der Polizei sollten der fortschreitenden technischen Entwicklung angepasst werden. Das sei notwendig, damit die Polizei technisch mit den Straftätern auf Augenhöhe bleibe.
Der Innenpolitiker der Linksfraktion, Hans-Jürgen Scharfenberg, kritisierte die geplante Ausweitung polizeilicher Befugnisse. Sie bedeuteten gravierende Eingriffe in die Bürgerrechte. Es müsse geklärt werden, ob solche „bloßen Vorhalteregelungen“ wie die Videoüberwachung tatsächlich gebraucht werden. ddp
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