Brandenburg: SPD verlangt Änderung bei Richterwahl
Potsdam - Die brandenburgische SPD-Landtagsfraktion verlangt eine Änderung des Richterwahlgesetzes. Damit solle Klarheit für die Besetzung des Richterwahlausschusses geschaffen werden, sagte Fraktionschef Günter Baaske gestern in Potsdam.
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Potsdam - Die brandenburgische SPD-Landtagsfraktion verlangt eine Änderung des Richterwahlgesetzes. Damit solle Klarheit für die Besetzung des Richterwahlausschusses geschaffen werden, sagte Fraktionschef Günter Baaske gestern in Potsdam. Hintergrund ist ein Widerspruch zwischen dem Landesrichtergesetz und einer dazugehörigen Rechtsverordnung. Die Verordnung zur Besetzung des Richterwahlausschusses sieht eine Personenwahl vor, das Gesetz dagegen schreibt eine Verhältniswahl mit Namenslisten vor. Nach dem Willen der SPD-Fraktion soll auch das Gesetz künftig eine Personenwahl beinhalten. Baaske sagte, Richter seien für die Einhaltung von Recht und Ordnung verantwortlich. Deshalb sollten sie auch persönlich und nicht nach Listenvorschlägen gewählt werden. In dem Richterwahlausschuss sind acht Landtagsabgeordnete, drei Richter und ein Rechtsanwalt vertreten. Alle Mitglieder des Ausschusses werden vom Landtag gewählt. Zuvor gibt es eine Vorauswahl innerhalb der Richterschaft. Diese Wahl ist seit 1993 im Widerspruch zum Gesetz nach dem Persönlichkeitswahlrecht erfolgt.ddp
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