Brandenburg: Spreedreieck: Bausenatorin beschuldigt
Berlin - Die Berliner Senatorin für Stadtentwicklung Ingeborg Junge-Reyer (SPD) soll während der Planung des sogenannten Spreedreiecks in der Friedrichstraße im Stadtteil Mitte Druck auf die Baustadträtin des Bezirks ausgeübt haben, kurzfristig einen Bebauungsplan für das Areal zu erteilen. Das sagte die damalige Baustadträtin Dorothee Dubrau (Grüne) am Freitag vor dem Untersuchungsausschuss zu dem Verkauf eines Grundstücks, das dem Land Berlin statt Einnahmen einen Millionenverlust bescherte.
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Berlin - Die Berliner Senatorin für Stadtentwicklung Ingeborg Junge-Reyer (SPD) soll während der Planung des sogenannten Spreedreiecks in der Friedrichstraße im Stadtteil Mitte Druck auf die Baustadträtin des Bezirks ausgeübt haben, kurzfristig einen Bebauungsplan für das Areal zu erteilen. Das sagte die damalige Baustadträtin Dorothee Dubrau (Grüne) am Freitag vor dem Untersuchungsausschuss zu dem Verkauf eines Grundstücks, das dem Land Berlin statt Einnahmen einen Millionenverlust bescherte.
Dubrau zufolge hatte die Senatorin mehrfach bei ihr angerufen und vor dem Millionenschaden gewarnt, den der Investor im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag gegen Berlin durchsetzen könne und gedroht, dass der Bezirk für diesen Schadensersatz aufkommen müsse. Wegen „des großen Drucks der Senatsspitze“ habe die Mitarbeiterin des Bauamtes „eine bruchstückhafte Baugenehmigung erteilt“, so Dubrau weiter. Darin seien zahlreiche wichtige Details nicht geklärt gewesen: zum Beispiel wie mit dem unter Denkmalschutz stehenden „Tränenpalast“ umgegangen werden soll und wie die Zufahrten zu dem Gelände angelegt werden sollen. Dubrau sprach deshalb von einer „nicht sauberen Genehmigung mit vielen Auflagen“. Einen solchen „Sonderfall“ hätte das Bezirksamt unter normalen Umständen „ablehnen müssen“.
„Die Aussage von Frau Dubrau ist politisch motiviert und wirft die Frage nach ihrer Amtsführung auf“, sagte Torsten Schneider (SPD). Uwe Doering (Linke) sagte, die Senatsverwaltungen hätten bei ihren Verhandlungen mit dem Investor versucht „Schadensbegrenzung“ zu betrieben. Ralf Schönball
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