zum Hauptinhalt

Brandenburg: Staatsanwalt fordert 16 Monate Bewährung

Untreueprozess gegen Zimmermann fortgesetzt

Stand:

Untreueprozess gegen Zimmermann fortgesetzt Potsdam (dpa/PNN). Im Untreueprozess gegen Brandenburgs früheren Agrarminister Edwin Zimmermann (SPD) haben seine Verteidiger am Mittwoch Freispruch beantragt. Zimmermann habe keine Straftat begangen, sagte Rechtsanwalt Dieter Graefe vor dem Landgericht Potsdam. Die Staatsanwaltschaft hatte 16 Monate Freiheitsentzug auf Bewährung gefordert. Zimmermann wird vorgeworfen, zusammen mit seinem einstigen Büroleiter Joachim Domeratzky für die unrechtmäßige Förderung einer Schaubäckerei auf seinem Familienhof in Schöna-Kolpien (Teltow- Fläming) verantwortlich zu sein. In das Projekt flossen rund 250 000 Euro. Einen Freispruch des Landgerichts vom Februar 2002 hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben. Außerdem soll Zimmermann nach dem Willen der Anklagebehörde eine Geldstrafe von 5000 Euro zahlen sowie über einen Zeitraum von drei Jahren kein öffentliches Amt ausüben dürfen. Für Domeratzky forderte die Staatsanwaltschaft zehn Monate auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 2000 Euro. Beide Angeklagte hätten den Tatbestand des Subventionsbetruges und der Untreue in besonders schwerem Fall erfüllt, betonte Staatsanwalt Ralf Roggenbuck. „Ich habe es selten erlebt, dass Angeklagte so manipuliert, zurückdatiert und gelogen haben“, meinte er zu Beginn seines Plädoyers. Der Ex-Minister soll 1997 angeordnet haben, Dokumente für die Bewilligung der Fördergelder zu manipulieren. Laut Staatsanwaltschaft wurde ein Antrag auf EU-Förderung für die Schaubäckerei im März oder April auf den 21. Januar rückdatiert, weil er vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt sein musste. Da diese aber bereits im Gange waren, versah Domeratzky laut Anklage den dafür erforderlichen Genehmigungsbescheid ebenfalls mit einem früheren Datum - dem 22. Januar. Die Bäckerei sollte von einem Förderverein betrieben werden, dessen Ehrenvorsitzender der Minister war. Beide Daten spielen in dem Prozess die entscheidende Rolle, da die Mittel nur vor dem Beginn des Vorhabens genehmigt werden konnten. Durch die Manipulationen, für die der Ex-Minister „Initiator, Motor und Ideengeber“ war, sei schließlich der Fördergeber getäuscht worden, argumentierte die Staatsanwaltschaft. Das Amt für Agrarordnung Brieselang hatte dem Förderverein im Juli 1997 für das Vorhaben rund 250 000 Euro bewilligt. Subventionsbetrug sei Zimmermann nicht nachzuweisen, meinten seine Anwälte. Sein Mandant habe weder sich noch seine Familie bereichern wollen, sondern er habe „was für die Region getan“, sagte Anwalt Graefe. Dem Ex-Minister habe lediglich die politische Sensibilität gefehlt. Domeratzkys Verteidigerin hatte ebenfalls Freispruch beantragt. Das Plädoyer überließ sie dem Angeklagten. „Herr Richter, legen Sie nicht ihren Maßstab der Unabhängigkeit an einen damaligen Beamten“, sagte er.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })