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Sie schweigen. Zwei Männer aus dem Rockermilieu erneut vor Gericht.

© dapd

Brandenburg: Staatsanwalt fordert Haft für Rocker Anschlag auf Berliner Hells-Angels-Boss

Frankfurt (Oder) - Zwei Jahre nach ihrem Freispruch sitzen zwei Männer aus dem Rockermilieu erneut auf der Anklagebank: Es geht ein zweites Mal um einen blutigen Angriff im Juni 2009. Staatsanwalt Stefan Golfier forderte am Freitag vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) sechs Jahre und sechs Monate Haft für ein damals führendes Mitglied der Rockergruppierung Bandidos MC und fünf Jahre und sechs Monate Haft für den zweiten Angeklagten.

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Frankfurt (Oder) - Zwei Jahre nach ihrem Freispruch sitzen zwei Männer aus dem Rockermilieu erneut auf der Anklagebank: Es geht ein zweites Mal um einen blutigen Angriff im Juni 2009. Staatsanwalt Stefan Golfier forderte am Freitag vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) sechs Jahre und sechs Monate Haft für ein damals führendes Mitglied der Rockergruppierung Bandidos MC und fünf Jahre und sechs Monate Haft für den zweiten Angeklagten.

Die 31 Jahre alten Tatverdächtigen sollen drei Männer aus dem Hells-Angels-Umfeld mit Macheten und Baseballschlägern, in Finowfurt so zugerichtet haben, dass eines der Opfer fast sein Bein verlor – nämlich der Chef der Berliner Hells Angels, Andre Sommer. Sie müssen sich daher wegen versuchten Totschlags verantworten. Hintergrund des Angriffs sollen Revierkämpfe mit rivalisierenden Rockern gewesen sein. Die beiden Männer haben vor Gericht bislang zu der Tat geschwiegen.

In einem ersten Prozess waren die Angeklagten Anfang 2012 freigesprochen worden. Laut Gericht hatte nicht nachgewiesen werden können, dass sie an dem blutigen Angriff tatsächlich beteiligt gewesen waren. Die Täter hatten Skimasken getragen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Am Freitag ging es erneut um Handygespräche der Angeklagten und weiterer Personen. Die Polizei hatte die beiden Männer wegen möglicher Drogengeschäfte im Visier und hörte deswegen ihre Telefone ab. Für den konkreten Tatzeitraum gibt es keine Daten. Die Staatsanwaltschaft ist aber überzeugt davon, dass die aufgezeichneten Gespräche und über Handy erfassten Bewegungen vor und nach der Tat für eine Beteiligung sprechen. Ein Antrag der Verteidigung auf einen Sachverständigen zu diesen Handydaten wurde am Freitag abgelehnt.

Man sei bei der Beurteilung des Falls auf Indizien angewiesen, so die Staatsanwaltschaft. Für sich genommen sei keines der Indizien überzeugend, insgesamt aber würde sich aber „eine runde Geschichte“ ergeben: „Es gibt keine andere Möglichkeit, als dass die beiden an der Tat beteiligt waren.“ Das Strafmaß des Plädoyers liegt in der gleichen Höhe wie im ersten Prozess vor dem Gericht Frankfurt (Oder). Die Plädoyers der Verteidigung wurden für kommenden Freitag erwartet. dpa

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