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Brandenburg: Staatsanwälte sehen keinen Vorsatz Ermittler eröffnen kein Verfahren wegen Untreue

Potsdam - Die Enteignungsaffäre um die vom Bundesgerichtshof als „sittenwidrig“ gerügte Landnahme von zehntausend Bodenreformgrundstücken durch das Land Brandenburg wird kein Fall für die Strafjustiz: Nach mehrwöchigen Prüfungen hat die Potsdamer Staatsanwaltschaft jetzt entschieden, dass kein förmliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vermögensuntreue eingeleitet wird.Das bestätigte Behördensprecher Helmut Lange gestern den PNN.

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Potsdam - Die Enteignungsaffäre um die vom Bundesgerichtshof als „sittenwidrig“ gerügte Landnahme von zehntausend Bodenreformgrundstücken durch das Land Brandenburg wird kein Fall für die Strafjustiz: Nach mehrwöchigen Prüfungen hat die Potsdamer Staatsanwaltschaft jetzt entschieden, dass kein förmliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vermögensuntreue eingeleitet wird.

Das bestätigte Behördensprecher Helmut Lange gestern den PNN. „Die Voraussetzungen für einen Anfangsverdacht lagen nicht vor: Es ist allein an der subjektiven Seite gescheitert, am fehlenden Vorsatz.“ Lange verwies auf das juristisch komplizierte Feld der so genannten uneigennützigen Untreue, bei der also keine persönliche Bereicherung vorliegt. Zwar stellten auch die Ermittler bei ihren Vorprüfungen fest, dass unbekannte Eigentümer objektiv durch die damalige Praxis des Landes bei der Inbesitznahme dieser Grundstücke objektiv geschädigt wurden, dass Land also nicht rechtens handelte – was der BGH klar feststellte. Doch für den Untreue-Straftatbestand hätten damalige Entscheidungsträger im Bewusstsein einer Straftat oder einer Pflichtwidrigkeit handeln müssen, erläuterte Lange.

Der Bundesgerichtshof habe die „subjektiven Hürden“ für den Untreue-Tatbestand etwa in dem Verfahren um den Fördermittelmissbrauch im Ministerium der damaligen Brandenburger Sozialministerin Regine Hildebrandt (SPD) „hoch gehängt“. Hildebrandts damaliger Staatssekretär Detlev Affeld und mehrere Ministerielle waren damals in letzter Instanz freigesprochen worden, obwohl durch ihren Umgang mit Fördermitteln der Landeshaushalt objektiv geschädigt worden war, aber eben nicht vorsätzlich. In einer weiteren Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof im Schwarzgeld-Skandal der Hessen-CDU das Urteil gegen früheren Bundesinnenminister Manfred Kanther abgemildert.

Wie Lange sagte, hätte vor dem Hintergrund dieser höchstrichterlichen Vorgaben damaligen Verantwortlichen im Land Brandenburg bei der Inbesitznahme der Bodenreformgrundstücke ohne bekannte Eigentümer vor dem Stichtag 2.10.2000 klar sein müssen, dass sie kriminell handeln. Dagegen spricht aus Sicht der Fahnder jedoch, dass das Land Brandenburg von Beginn an erklärt hatte, Grundstücke kostenfrei herauszugeben, falls sich später doch rechtmäßige Erben melden. Ein entsprechender Passus findet sich auch in den so genannten "Haftungsfreistellungen", mit denen das Land Brandenburg die Landkreise und kreisfreien Städte von allen Risiken bei der schon damals umstrittenen Inbesitznahme von allen Risiken freistellte. "Man hatte nicht vor, Schaden anzurichten", sagte Lange. Die Praxis sei zudem vom damaligen Ministerium der Justiz und später von Gerichten als rechtskonform angesehen worden. Erst 2004 habe das Oberlandesgericht erstmals entschieden, dass Vormundschaftsgerichte hätten eingeschaltet werden müssen.

Mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft liegt die Aufarbeitung der Enteignungsaffäre nun allein beim vom Landtag kürzlich eingesetzten Untersuchungsausschuss, der Anfang April mit den Zeugenanhörungen beginnen will. Der Untersuchungsausschuss soll herausfinden, wer innerhalb der Regierungs- und Ministerialhierarchie Brandenburgs damals die Entscheidung für die vom BGH als Unrecht gerügte Inbesitznahme der Bodenreformgrundstücke getroffen hat.

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