Brandenburg: Staatsanwaltschaft fordert harte Strafen für Mord an Punk
Drei Rechtsextremisten sollen in Frankfurt einen 25-Jährigen zu Tode gefoltert haben
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Drei Rechtsextremisten sollen in Frankfurt einen 25-Jährigen zu Tode gefoltert haben Von Frank Jansen Frankfurt (Oder). Der Staatsanwalt spricht hastig, als wollte er dieses Plädoyer möglichst schnell hinter sich bringen. „Es war eine Gewaltorgie ohne Beispiel“, sagt Anklagevertreter Christoph Schüler zu Beginn seines Plädoyers. Er blickt auf die drei kurz- bis kahl geschorenen Angeklagten und schildert dann mit mechanischer Stimme vor der Großen Strafkammer des Frankfurter Landgerichts, was sich in der Nacht zum 29. März in einer Frankfurter Plattenbauwohnung abgespielt hat. Wie Stephan B. (20) und die Brüder Marco (29) und Daniel S. (21) in die Räume eindrangen und auf den zufällig dort anwesenden Enrico S. trafen. Wie die drei mit Fäusten, Schuhen, Bierflaschen, einer Kaffeekanne und zuletzt einer Metallstange das wehrlose, betrunkene Opfer malträtierten. Und nebenbei den in seinem Blut liegenden, 25 Jahre alten Enrico S. ausraubten und die Wohnung plünderten. Mehr als zwei Stunden lang spricht der Staatsanwalt. Mit den vielen grausigen Details begründet er die Notwendigkeit harter Strafen. Für Marco S. fordert er lebenslange Haft. Daniel S. soll neun Jahre und drei Monate hinter Gitter, Stephan B. neun Jahre. Damit bleibt der Staatsanwalt knapp unter der im Jugendstrafrecht vorgesehen Höchststrafe von zehn Jahren. Im Fall von Stephan B., der mit seinen 110 Kilo Körpergewicht auf dem Gesicht des Opfers herumsprang und mit zwei Messern mehrmals zustach, zählt Schüler gleich vier Mordmerkmale auf: Habgier, Grausamkeit, Verdeckungsabsicht – gemeint ist die Angst, der den Angeklagten schon vorher bekannte Enrico S. könnte sich an die Polizei wenden – und Mordlust. Der Angeklagte habe „Freude an der Vernichtung eines Menschenlebens“ empfunden, sagt Schüler. Bei den Brüdern S. sind es „nur“ die drei erstgenannten Merkmale. Der Staatsanwalt betont, obwohl das neben dem Mordvorwurf beinahe nebensächlich erscheint, alle drei Angeklagten hätten sich auch des schweren Raubes mit Todesfolge schuldig gemacht. Und B. solle für immer die Fahrerlaubnis verweigert werden: Der Angeklagte war wenige Tage nach dem Mord mit mehr als drei Promille von der Polizei am Steuer eines Autos erwischt worden. Die Mutter des Opfers sitzt den Tätern gegenüber. Eine kleine, einfache Frau, die mit den Tränen kämpft. Ihre Nebenklage vertritt die Berliner Anwältin Undine Weyers. Nach dem Staatsanwalt trägt sie vor, was ihrer Meinung nach in dem Plädoyer fehlte: Dass die Angeklagten bewusst „einen Punk fertig gemacht haben“. Punks zählen zu den Feindbildern der rechten Skinheadszene. Mehrere Zeugen sagten im Prozess aus, sie hätten von den Tätern Sätze gehört wie: „Es war ja nur ein Punk“. Anwältin Weyers fordert deshalb, das Gericht müsse auch das Mordmerkmal der niederen Beweggründe berücksichtigen. Und Daniel S., der zur Tatzeit nur zwei Monate vom 21. Geburtstag und damit vom Erwachsenenstrafrecht entfernt war, solle wie ein Erwachsener bestraft werden: mit lebenslanger Haft.
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