zum Hauptinhalt

Brandenburg: Staatsvertrag mit dem Heiligen Stuhl

Ministerpräsident Platzeck sieht vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Katholischer Kirche

Stand:

Ministerpräsident Platzeck sieht vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Katholischer Kirche Von Susann Fischer Potsdam. Die Beziehungen zwischen dem Land Brandenburg und der Katholischen Kirche werden ab sofort durch einen Staatsvertrag geregelt. Das Konkordat wurde am Mittwoch in Potsdam von Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) und dem Apostolischen Nuntius Giovanni Lajolo unterzeichnet. Platzeck betonte, mit dem Vertrag werde das „einvernehmliche Miteinander“ von Katholischer Kirche und dem Land Brandenburg „besiegelt und bekräftigt“. Lajolo sagte, das Abkommen sei von den zwei Grundideen der Freiheit und der Zusammenarbeit geprägt. Das Prinzip der Freiheit besagt nach den Worten des Nuntius, dass jeder Gläubige seine Identität uneingeschränkt wahren kann und zugleich den Menschen anderen Glaubens oder Nichtgläubigen mit der gebührenden Achtung begegnet. Das Prinzip der Zusammenarbeit bedeute, dass die Kirche nicht Selbstzweck sei, unterstrich Lajolo. Die Kirche stehe vielmehr im Dienst der Menschen. Sie begegne dabei dem Staat, dessen Hauptziel ebenfalls die Förderung des Gemeinwohls sei. Lajolo verwies anlässlich der Zeremonie auf den langen Weg bis zur Unterzeichnung des Konkordats. Die Verhandlungen hätten bereits vor neun Jahren begonnen. Das lange Verfahren sei durch den Streit um die Schulfächer Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde und Religion bedingt worden. Erst nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei der Religionsunterricht als „zentraler Bestandteil“ in dem Kirchenvertrag verankert worden. Der Heilige Stuhl habe es aus grundsätzlichen Erwägungen heraus vorgezogen, einen so wichtigen Gegenstand nicht von dem übrigen Vertrag zu trennen. Platzeck betonte, mit dem Konkordat sei schriftlich niedergelegt worden, was sich in den vergangenen Jahren seit der Wende bereits bewährt habe. Der Regierungschef hob in diesem Zusammenhang die „vorbildliche Arbeit“ sowohl der Katholischen als auch der Evangelischen Kirche hervor. Sie engagierten sich vor allem in Schulen, Heimen, Beratungsstationen und Krankenhäusern. Es sei zwar eine Tatsache, dass die Mehrzahl der Brandenburger keiner der beiden großen Kirchen angehören, ergänzte der Ministerpräsident. Dennoch sei es Ziel der Landesregierung, dass die Kirchen ihren Platz in der Mitte der Gesellschaft behalten. Die Vermittlung der christlichen Lehre solle ein Bestandteil der solidarischen, sozialen und humanen Lebensweise sein. Platzeck bezeichnete das Konkordat als „Vollvertrag“, der nicht nur einzelne Aspekte des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat enthalte. Vielmehr würden die Beziehungen umfassend geregelt. Die Festlegungen beträfen ein breite Palette vom Friedhofswesen bis zur Anstaltsseelsorge. Neben dem Religionsunterricht regelt das Konkordat auch die Anerkennung katholischer Schulen, die Förderung der karitativen Tätigkeit der Katholischen Kirche sowie deren Präsenz im Rundfunk. Zudem schreibt der Vertrag einen jährlichen Zuschuss des Landes von einer Million Euro für die Katholische Kirche fest. Weitere 100 000 Euro sind für die Erhaltung kirchlicher Gebäude und 50 000 Euro für die Kirchengemeinde Neuzelle vorgesehen. Die Staatsleistungen sind eine Entschädigung für den Einzug von Kirchenvermögen während der Reformationszeit sowie zu Beginn des 19. Jahrhunderts. In Brandenburg gibt es derzeit rund 100 000 katholische Christen.

Susann Fischer

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })