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Brandenburg: Stadt muss Einnahmen offen legen Zossens Bürgermeisterin unterliegt vor Gericht

Potsdam/Zossen – Im Streit um eine verweigerte Auskunft über Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Zossen (Teltow-Fläming) hat sich der Vorsitzende der Linke/SPD-Fraktion im Stadtparlament, Carsten Preuß (parteilos, für die Linke), vor Gericht gegen Zossens Bürgermeisterin Michaela Schreiber (Plan B) durchgesetzt. Preuß hatte im November beim Verwaltungsgericht Potsdam beantragt, Schreiber per einstweiliger Anordnung zur Offenlegung der Gewerbesteuereinnahmen des zweiten und dritten Quartals 2012 zu zwingen.

Von Matthias Matern

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Potsdam/Zossen – Im Streit um eine verweigerte Auskunft über Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Zossen (Teltow-Fläming) hat sich der Vorsitzende der Linke/SPD-Fraktion im Stadtparlament, Carsten Preuß (parteilos, für die Linke), vor Gericht gegen Zossens Bürgermeisterin Michaela Schreiber (Plan B) durchgesetzt. Preuß hatte im November beim Verwaltungsgericht Potsdam beantragt, Schreiber per einstweiliger Anordnung zur Offenlegung der Gewerbesteuereinnahmen des zweiten und dritten Quartals 2012 zu zwingen. Am 23. Januar hat das Gericht dem Antrag stattgegeben. „Mein Antrag hatte vollumfänglich Erfolg. Damit hat das Verwaltungsgericht die Rechte der Stadtverordneten gestärkt“, erklärt Preuß nach dem Beschluss.

Wie berichtet hatte Zossens Bürgermeisterin Schreiber dem Stadtverordneten die Auskunft verweigert, nachdem sich dieser die Gewerbesteuereinnahmen des ersten Quartals auf aus ihrer Sicht rechtswidrigem Weg vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg besorgt hatte. Den Statistikern hatte Schreiber vorgeworfen, gegen den Datenschutz verstoßen zu haben, weil sie die Gewerbesteuereinnahmen nicht ausschließlich zur „internen Bearbeitung zwischen Behörden“ genutzt, sondern an Dritte weitergegeben haben. Auch den Statistikern hatte Schreiber infolge weitere Gewerbesteuer-Daten verweigert. Laut Statistikgesetz sind die Kommunen allerdings verpflichtet, dem Amt alle drei Monate Kassendaten zu melden. Die Daten werden regelmäßig veröffentlicht und von Bundesministerien, aber auch von Universitäten und Wirtschaftsforschungsinstituten genutzt. Am Freitag war Schreiber für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Preuß und seiner Fraktion wirft Schreiber vor, eine Kampagne gegen sie zu führen. Preuß gehe es lediglich darum, die Angaben zur Gewerbesteuer gegen ihre Amtsführung zu verwenden, hatte die Bürgermeisterin im Oktober geklagt. Schreiber wirft die Fraktion vor, durch einen niedrigen Gewerbesteuer-Hebesatz von 200 Prozent jahrelang Millionen-Einnahmen verschenkt zu haben. Doch aller Unkenrufe zum Trotz steht die Stadt prächtig da.

Preuß zufolge hatte Schreiber bereits auf einem Erörtertungstermin am 16. Januar vor Gericht zugestimmt, zumindest den Statistikern wieder die Einnahmen zu melden. Somit entgeht Zossen zwar möglichen Strafgeldern, den Steuerzahler kommt der Streit ihrer Bürgermeisterin trotzdem teuer zu stehen. Laut Gericht muss sie die Prozesskosten in Höhe von 5000 Euro selbst tragen. M. Matern

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