Brandenburg: STÄDTEBAUFÖRDERUNG
Vermieter können sich beim Land nur unter bestimmten Voraussetzungen um Wohnbauförderung bewerben. Darlehen werden gezahlt, wenn zum Beispiel Altbauten behinderten- bzw.
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Vermieter können sich beim Land nur unter bestimmten Voraussetzungen um Wohnbauförderung bewerben. Darlehen werden gezahlt, wenn zum Beispiel Altbauten behinderten- bzw. altengerecht modernisiert und die Wohnungen anschließend zu „sozial verträglichen Mieten“ insbesondere an Senioren ab 55 Jahren oder Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind vermietet werden. Auch Mehrgenerationshäuser oder Alten-WGs werden unterstützt. tor
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