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Brandenburg: Stallpflicht mit Ausnahmen

Nächste Woche Gespräche mit Geflügelhaltern

Potsdam - Wegen der Vogelgrippe wird auch im Land Brandenburg die Stallpflicht für Geflügel auf unbestimmte Zeit verlängert. Das hat das Agrarministerium am Freitag bekräftigt. Allerdings soll es außerhalb von Risikogebieten auch Ausnahmen geben. Diese Gebiete zeichnen sich dadurch aus, dass in ihnen infizierte Wildvögel gefunden wurden, es eine hohe Geflügeldichte oder Sammelplätze von Wildvögeln gibt. Welche Risikogebiete in Brandenburg ausgewiesen werden, ist noch offen. „Das Land strebt eine praktikable Lösung an, die sowohl den Tierseuchenschutz als auch wirtschaftliche Interessen berücksichtigt“, sagte ein Ministeriumssprecher. Am Dienstag werde es darüber Gespräche mit regionalen Bauernverbänden geben.

Der Bauernbund Brandenburg nannte die Lockerung der Stallpflicht „unzureichend“. Sie müsse sofort aufgehoben werden, weil sie „Tierquälerei und Marktbereinigung“ sei und zu Lasten der Freilandhalter gehe, sagte Bauernbund-Geschäftsführer Reinhard Jung. Als einzige landwirtschaftliche Organisation hat der Bauernbund nach eigenen Angaben schon im Herbst 2005 die „völlig überzogene Zwangsmaßnahme“ kritisiert. thm/ddp

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