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Brandenburg: Status von Teilzeitbeamten nach Urteil unklar

Potsdam - Die Teilzeit-Verbeamtung von Lehrern ist nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg unwirksam. Die Ernennung auf Basis einer Teilzeit-Regelung sei weder nach Bundes- noch nach Landesrecht vorgesehen, sagte eine Sprecherin am Freitag.

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Potsdam - Die Teilzeit-Verbeamtung von Lehrern ist nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg unwirksam. Die Ernennung auf Basis einer Teilzeit-Regelung sei weder nach Bundes- noch nach Landesrecht vorgesehen, sagte eine Sprecherin am Freitag. Der vierte Senat des OVG habe ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus bestätigt. Grundlage der Urteile sind Klagen mehrerer Lehrer, die eine Ernennung als Vollzeitbeamte erreichen wollen. Bildungsminister Holger Rupprecht (SPD) bedauerte das Urteil und hofft auf eine anders lautende Entscheidung in nächster Instanz. Derzeit gibt es rund 7200 Teilzeitbeamte im Schuldienst. Die Linkspartei bezeichnete die Entscheidung als Ohrfeige für die Landesregierung. ddp

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