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Von Imke Hendrich: Steinmeier in den Mühlen der Justiz
SPD-Kanzlerkandidat gerät mit Zweitwohnung in Saaringen in eine Privatfehde
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Potsdam/Brandenburg an der Havel - Er kämpft für Lösungen in weltpolitischen Konflikten und ist jetzt mitten in eine erbitterte Privatfehde geraten: Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) hat seine Zweitwohnung in Brandenburg, wo er 2009 Jahr ein Bundestagsmandat erringen will, wohl wegen der idyllischen Lage direkt an der Havel gewählt. Doch die Eigentümer des Bauernhauses, in dem seine Wohnung liegt, sind heillos zerstritten. Die eine Seite wollte am Freitag vor dem Potsdamer Landgericht erreichen, dass der Untermietvertrag für Steinmeier für nichtig erklärt und der SPD-Kanzlerkandidat das Grundstück nicht mehr betreten darf. Doch Richter Hans-Ulrich Richter schmetterte den Antrag ab.
Steinmeier darf somit seine Wohnung zumindest vorerst behalten, wie Gerichtssprecher Frank Tiemann erläuterte. „Die Räumung einer Wohnung ist laut Gesetz in einem Eilverfahren grundsätzlich nicht möglich.“ Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Nach Darstellung der klagenden Seite hatte der Außenminister Ende Juli den Untermietvertrag für die 150 Quadratmeter-Wohnung im Dorf Saaringen unterzeichnet. Kostenpunkt: 850 Euro monatlich. „Allerdings war er bisher nur eine einzige Nacht dort samt riesigem Aufgebot an Sicherheitsleuten“, sagte die klagende Miteigentümerin Silke Koerber- Behkalam.
Saaringen mit seinen rund 30 Häusern und einer mehr als 200 Jahre alten Dorfkirche ist heute Teil von Brandenburg/Havel. In einem anderen eingemeindeten Ortsteil der Westbrandenburger Stadt, in Kirchmöser, liegt auch der Wahlkreis Steinmeiers für die Bundestagswahl 2009. Er gilt für die Sozialdemokraten als relativ sicher. Nach Parteiangaben hätte Steinmeier laut Wahlgesetz keinen Zweitwohnsitz in Brandenburg nehmen müssen. Er selbst hatte verkündet, die Wohnung werde ihm „Gelegenheit geben, Land und Leute noch besser kennenzulernen und auch öfter über Nacht zu bleiben“. Dass es sich dafür ausgerechnet den alten Bauerhof aussuchte, dazu meinte Koerber-Behkalam: „Ihm ist sicher nicht bewusst gewesen, in welches Wespennest der Arme da geraten ist.“ Steinmeier selbst war zu der Verhandlung im Saal 13 nicht persönlich erschienen, er verbarg sich aber hinter „Antragsgegner 3“. Nur die Anwälte der klagenden Seite nahmen seinen Namen überhaupt in den Mund. Und eigentlich ging es ja auch gar nicht um die Person Steinmeiers.
Es ging schlicht um eine Privatfehde der Hauseigentümer, die einst als Freunde das Haus gekauft hatten. Längst sind sie aber zu Feinden geworden, für das Haus läuft ein Zwangsversteigerungsverfahren. Dass die anderen Miteigentümer an ihnen vorbei dennoch Mietverträge schlossen und eine Mieterin – aus ihrer Sicht eine „Strohfrau“ – dann an Steinmeier untervermietete, das brachte Koerber-Behkalam und ihren Mann vollends auf. Doch nach der Gerichtsentscheidung können sie den prominenten Mieter nun vorerst nicht verjagen. Ob dieser überhaupt dort noch – wenn auch vielleicht nur ab und an – wohnen will, ist unklar. Sein Anwalt meinte nur: „Das muss mein Mandant entscheiden.“
Imke Hendrich
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