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Brandenburg: Störer sollen vier Tage in Gewahrsam

Berlin - Der sogenannte Unterbindungsgewahrsam gilt als Präventivmaßnahme. Er wird verlängert: Vier Tage lang – statt bisher zwei – dürfen künftig potenzielle Störer vor Demonstrationen, Fußballspielen oder Events im Rockermilieu nach richterlichem Beschluss in Berlin festgehalten werden.

Von Sabine Beikler

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Berlin - Der sogenannte Unterbindungsgewahrsam gilt als Präventivmaßnahme. Er wird verlängert: Vier Tage lang – statt bisher zwei – dürfen künftig potenzielle Störer vor Demonstrationen, Fußballspielen oder Events im Rockermilieu nach richterlichem Beschluss in Berlin festgehalten werden. Mit den Stimmen von SPD und CDU und gegen die Stimmen der Opposition hat das Abgeordnetenhaus am Donnerstag eine Verschärfung des Polizeigesetzes beschlossen. Es soll noch vor dem 1. Mai in Kraft treten.

Berlin sei „Veranstaltungshauptstadt“, begründete CDU-Innenpolitiker Robbin Juhnke die Gesetzesreform. Eine unnötige Belastung der Beteiligten sei durch den Richtervorbehalt nicht gegeben, so SPD-Innenpolitiker Frank Zimmermann. Dies ließ die Opposition nicht gelten.

Bisher konnte die Polizei in Fällen von häuslicher Gewalt und Nachstellungen den Täter einer gemeinsamen Wohnung verweisen. Neu geregelt ist, dass künftig auch ein Betretungsverbot für eine Wohnung gilt, in der die gefährdete Person allein wohnt. Das gilt auch für Orte, an denen sich die verletzte oder gefährdete Person regelmäßig aufhalten muss wie zum Beispiel die Schule und die Arbeits- oder Ausbildungsstätte.

In dem Gesetz ist eine Rechtsgrundlage verankert, die es Berliner Polizeibeamten ermöglicht, im Ausland ebenfalls hoheitliche Amtshandlungen vorzunehmen. Die neue Regelung gilt auch für ausländische Polizeibeamte, die im Land Berlin tätig werden müssen. Sabine Beikler

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