Ludwigfelde: Strafbefehl gegen Bürgermeister
Gegen den Bürgermeister von Ludwigsfelde (Teltow-Fläming), Frank Gerhard, ist nach Medienberichten ein Strafbefehl erlassen worden. Justizkreise bestätigten dies am Freitagabend.
Stand:
Potsdam/Luckenwalde - Den Strafbefehl in Höhe von 25 000 Euro hatte die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Korruption in Neuruppin beim Amtsgericht Zossen beantragt. Werde der Strafbefehl rechtskräftig, wäre der Bürgermeister vorbestraft. Der Grund für den Strafbefehl, mit dem Gerhard einem Prozess entgeht, ist: Der Chef der SPD in Teltow-Fläming ließ sich von einer Schweizer Firma im Jahr 2010 zu einer Kurzreise samt Galadinner, Luxusreise, Opernbesuch und Champagnerempfang in die Schweiz einladen. Damit hat sich Gerhard aus Sicht der Ermittlungsbehörde der Vorteilsannahme schuldig gemacht. Der Antrag auf Strafbefehl war kurz vor der Landratswahl im Kreis Teltow-Fläming bekannt geworden, bei der auch Gerhard kandidierte. Er gelangte bis in die Stichwahl am 14. April, die er klar gegen die Kandidatin der Linken, Kornelia Wehlan, verlor. Jetzt kommen auf Gerhard möglicherweise noch disziplinarrechtliche Konsequenzen in seinem Amt als Bürgermeister zu. Der SPD-Kreisvorstand hatte erst kürzlich bekräftigt, dass Gerhard SPD-Kreischef bleiben soll. Die Landratswahl war notwendig, da der Kreistag Peer Giesecke (SPD) Ende 2012 wegen Korruption abgewählt hatte. Giesecke war zuvor wegen Vorteilsannahme und Untreue zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und 8000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte Abrissgenehmigungen für einen Unternehmer durchgesetzt und äußerst locker Kreisgeld verteilt. Das Urteil sei unvereinbar mit dem Amt als Landrat, hatte Gerhard damals gesagt, gegen den selbst im Zuge des Giesecke-Falls ein Verfahren gegen Zahlung von 2000 Euro eingestellt worden war. axf
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