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Schuldspruch. Der damalige Geschäftsführer der Treberhilfe, Harald Ehlert.

© dpa

Brandenburg: Strafe auf Bewährung für Harald Ehlert Urteil im Verfahren gegen

Ex-Chef der Treberhilfe

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Berlin - Die Maserati-Affäre führte für den Ex-Treberhilfechef Harald Ehlert zu einem Schuldspruch. Wegen Steuerhinterziehung verhängte das Berliner Landgericht ein Jahr Haft auf Bewährung. Ehlert habe gegenüber dem Finanzamt falsche Angaben über einen knapp 140 000 Euro teuren Maserati gemacht, den er als Geschäftsführer nutzte. Er habe den Wagen entgegen seinen Versicherungen auch privat genutzt. Außerdem habe er verschwiegen, dass ihm zudem mit einem „explosiv motorisierten“ BMW X5 ein zweiter Dienstwagen zur Verfügung stand. Wäre dem Fiskus dies bekannt gewesen, hätte die Treberhilfe ihren Status einer Gemeinnützigkeit und die damit verbundene Steuerbefreiung verloren, schloss sich das Gericht der Anklage an.

Ehlert hörte das Urteil nach elfmonatiger Verhandlung kopfschüttelnd. Er hatte sich vor zwei Monaten krankgemeldet. Der Prozess ging nicht voran. Bis die Richter am Montag entschieden: Er sei zumindest reisefähig. Man habe ihn in Caputh gesehen, er fahre mit dem Taxi zur ambulanten Behandlung, er fehle im Prozess eigenmächtig.

Die Richter berieten gerade über das Urteil, als der 52-jährige Sozialunternehmer plötzlich im Saal 500 des Landgerichts auftauchte. Wieder ging es in die Beweisaufnahme. Hochrot im Gesicht begann Ehlert mit seinem Schlusswort – und erklärte noch einmal, warum er als erfolgreicher Sozialunternehmer einen Maserati fahren durfte und dem Fiskus keinerlei Tatsachen verheimlicht habe.

Der studierte Pädagoge mit Faible für luxuriöse Fahrzeuge hatte den Maserati 2007 für die Treberhilfe als Firmenwagen angeschafft. Das Finanzamt habe beanstandet, dass der Luxuswagen keine angemessene Mittelverwendung sei, hieß es im Urteil. Ohne den Status der Gemeinnützigkeit wären für die Jahre 2007 und 2008 rund 570 000 Euro an Gewerbe- und Körperschaftssteuern fällig geworden. Die Richter rechneten aber strafmildernd an, „dass der Angeklagte nicht aus Gewinnstreben für sich, sondern für soziale Zwecke handelte“. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und zwei Monate Haft auf Bewährung verlangt, der Verteidiger Freispruch. Ehlert kündigte bereits Revision gegen das Urteil an. Kerstin Gehrke

Kerstin Gehrke

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