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Brandenburg: Strafe für Atze Brauners Tochter

Berlin - Im Berufungsprozess um illegale Geschäfte mit bosnischen Kriegsflüchtlingen hat das Berliner Landgericht die zweijährige Bewährungsstrafe gegen die Tochter des Filmproduzenten Artur Brauner am Freitag bestätigt. Damit wurde die Berufung der Staatsanwaltschaft verworfen, die eine höhere Strafe erreichen wollte.

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Berlin - Im Berufungsprozess um illegale Geschäfte mit bosnischen Kriegsflüchtlingen hat das Berliner Landgericht die zweijährige Bewährungsstrafe gegen die Tochter des Filmproduzenten Artur Brauner am Freitag bestätigt. Damit wurde die Berufung der Staatsanwaltschaft verworfen, die eine höhere Strafe erreichen wollte. Unter der Bedingung einer Geldauflage hatte der Ankläger im Prozess eingelenkt. Die Angeklagte muss 30 000 Euro Schadenswidergutmachung zahlen. Die heute 44-Jährige hatte von 1994 bis 1997 gegenüber Bezirksämtern in 131 Fällen die Unterbringung von bosnischen Kriegsflüchtlingen in einem „genehmigten und kontrollierten Wohnheim“ vorgetäuscht und dadurch zu Unrecht 125 000 Euro kassiert. Tatsächlich waren die Bosnier, weil die Plätze im Wohnheim nicht ausreichten, in dafür nicht zugelassenen Wohnungen untergebracht worden. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig.ddp

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