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Brandenburg: Strafkorrektur: Dem Schläger den Gang ins Gefängnis erspart

Unruhe in der Cottbuser Justiz: Hat das Landgericht einen Schläger zu Unrecht vor dem Gang ins Gefängnis bewahrt? Bevor die Verurteilung des 27-jährigen Christian P.

Von Frank Jansen

Unruhe in der Cottbuser Justiz: Hat das Landgericht einen Schläger zu Unrecht vor dem Gang ins Gefängnis bewahrt? Bevor die Verurteilung des 27-jährigen Christian P. zu acht Monaten Haft in eine Bewährungsstrafe umgewandelt wurde, sei "von anderer Seite" eine erneute Verurteilung nicht zur Sprache gebracht worden, sagt das Landgericht. Bei "anderer Seite" handelt es sich um die Staatsanwaltschaft.

P. war im August 1998 am Angriff auf eine Afrikanerin in der Cottbuser Straßenbahn beteiligt. Mit seinen Kumpanen misshandelte er die Frau und drohte, ihr Baby hinaus zu werfen. Das Amtsgericht Cottbus verurteilte P. zu acht Monaten Haft. Letzten Montag korrigierte das Landgericht die Strafe im Berufungsverfahren: P. muss nicht hinter Gitter, sondern kann sich drei Jahre "bewähren" - weil er angeblich seit der Straßenbahn-Tat nichts mehr verbrochen hatte und somit die Sozialprognose günstig sei.

Dem Landgericht war nicht bekannt, dass P. Ende November 1998 erneut in Cottbus zugeschlagen hatte. Für diesen im Vollrausch verübten Angriff auf einen jungen Deutschen erhielt P. vom Amtsgericht Cottbus sechs Monate auf Bewährung - am 17. Januar dieses Jahres, also keine drei Wochen vor dem Urteil des Landgerichts vom Montag. Die Zeitspanne reichte nicht aus, um die Verurteilung vom 17. Januar im Bundeszentralregister einzutragen. Die Cottbuser Staatsanwaltschaft hatte in beiden Fällen Anklage gegen P. erhoben, sagte aber am Montag nichts zu der Vorstrafe. "Es wäre sicher besser gewesen, der Fall wäre bekannt geworden", hieß es bei der Anklagebehörde. Doch habe man sowieso eine Bewährungsstrafe abgelehnt. Von einem "Justizskandal" könne keine Rede sein.

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