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Brandenburg: Streit um Altanschlüsse schwelt weiter

Potsdam/Jüterbog - Im Streit um Beitragserhebungen von Wasserzweckverbänden bei Kunden mit alten Anschlüssen aus der Vorwendezeit will der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) notfalls bis vor das Verfassungsgericht ziehen. Dem ersten Mitgliedsunternehmen sei jetzt ein Beitragsbescheid für einen Altanschluss zugestellt worden, teilte der BBU am Donnerstag mit.

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Potsdam/Jüterbog - Im Streit um Beitragserhebungen von Wasserzweckverbänden bei Kunden mit alten Anschlüssen aus der Vorwendezeit will der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) notfalls bis vor das Verfassungsgericht ziehen. Dem ersten Mitgliedsunternehmen sei jetzt ein Beitragsbescheid für einen Altanschluss zugestellt worden, teilte der BBU am Donnerstag mit. Ein Sprecher sagte, der Bescheid umfasse Forderungen von mehreren Tausend Euro für einige Liegenschaften. Betroffen sei ein Wohnungsunternehmen in Jüterbog.

Das Unternehmen habe Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. „Notfalls werden wir diesen und andere Widersprüche zusammen mit unseren Mitgliedsunternehmen bis hin zur verfassungsgerichtlichen Klärung ausfechten“, kündigte BBU-Vorstandsmitglied Maren Kern an.

Altanschließer sind Eigentümer von Grundstücken, die vor der Wende Wasser- oder Abwasseranschlüsse erhalten hatten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatte im Dezember 2007 entschieden, dass die Zweckverbände von Altanschließern Beiträge erheben können. Der Landtag hatte im vergangenen Jahr gesetzliche Regelungen konkretisiert. Demnach dürfen für Investitionen aus der Zeit vor dem 3. Oktober 1990 keine Anschlussbeiträge mehr erhoben werden. Für die Leistungen nach dem 3. Oktober 1990 sollen Alt- und Neuanschließer gemeinsam zahlen. Das gilt beispielsweise für den Austausch verschlissener Teile.

BBU-Vorstandsmitglied Kern erneuerte gestern die Verbandskritik an dem Beschluss: Der Landtag habe die Altanschließerfrage lediglich an die Zweckverbände delegiert, so Kern. Die Grundsatzfrage, ob Beiträge nacherhoben werden dürften, sei offen geblieben und schwebe nach wie vor wie ein Damoklesschwert über dem Land.

Auf die Mitgliedsunternehmen des BBU könnten nach Angaben von Kern Forderungen von bis zu 340 Millionen Euro zukommen. Der Verband verweist auf ein Rechtsgutachten, wonach Beitragsnachforderungen verjähren. Für einen bis 2004 hergestellten Anschluss dürften jetzt keine Beiträge mehr erhoben werden. mat/ddp

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