Brandenburg: Streit um Deich-Kosten
Zwei Jahre nach dem Elbe-Hochwasser Übernahme von Kosten ungeklärt
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Potsdam - Zwei Jahre nach dem Jahrhunderthochwasser an der Elbe streiten sich das Land Brandenburg und der Wasser- und Bodenverband Prignitz immer noch über Kosten für Arbeitsmaßnahmen am so genannten Rühstädter Bogen. Damals hatte der Bodenverband den maroden Deich ertüchtigt und gehalten, war aber auf den Kosten in Höhe von 100 000 Euro sitzen geblieben. Das zuständige Landesumwelt hatte argumentiert, es sei zwar allgemein für die Deiche im Land zuständig – für Arbeiten während einer Katastrophe seien aber die Landkreise zuständig. Beim Elbe-Hochwasser habe Katastrophenstufe IV bestanden, und das sei eindeutig der Kreis die zuständige Stelle. Weil man sich bislang nicht außergerichtlich einigen konnte, zog der Verband nun vor das Verwaltungsgericht Potsdam .
Der Rühstädter Bogen war im Februar/März 2006 die Achillesverse auf Brandenburger Seite beim Elbhochwasser, als der Fluss massiv über die Ufer zu schwappen drohte. Orte wie das Storchendorf Rühstädt und Bad Wilsnack drohten in den Elbefluten einfach weggespült zu werden. „In der Prignitz haben wir rund 70 Elbdeich-Kilometer. In einem sieben Kilometer langen Abschnitt südlich von Wittenberge – dem Rühstädter Bogen – drohten die maroden, uralten Deiche komplett zu brechen“, erklärte Frank Schröder, Chef des Wasser- und Bodenverbandes Prignitz nun vorm Potsdamer Verwaltungsgericht. Bei den Arbeiten habe es sich nicht nur um das im Katastrophenfall übliche Sandsäckestapeln gehandelt, sondern um eine Deichsanierung.
Schon bevor die Bundeswehr massiv bei den Sicherungsarbeiten geholfen habe, habe als Verband „dort geackert, Material und Geld in die Erhaltungsarbeiten gesteckt“, was eigentlich Aufgabe des Landes gewesen wäre,so Schröder.
Vertreter des Landesumweltamtes konterten: Laut Vereinbarung zwischen dem Amt und dem Verband von 2001 sei das Land bei Alarmstufe vier aus der Pflicht. Dieser Rechtsauffassung widersprach nun der Vorsitzende Richter: „Ob nun Alarmstufe zwei, drei oder vier. Wenn es kein Sandsackschippen war, sondern Deicherhaltungsarbeiten, dann ist das Land in der Pflicht.“
Im März soll der Prozess vor dem Verwaltungsgericht fortgesetzt werden. Georg-Stefan Rußew
Georg-Stefan Rußew
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