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Brandenburg: Streit um Gebetsraum vor Bundesgericht

Berlin/Leipzig - Der Streit um das muslimische Mittagsgebet an einer Berliner Schule geht bis vor das Bundesverwaltungsgericht. Wie eine Sprecherin am Dienstag auf Anfrage in Leipzig sagte, liegt der Revisionsantrag eines muslimischen Schülers gegen ein Urteil des Berlin-Brandenburger Oberverwaltungsgerichts (OVG) bereits vor, allerdings fehle noch die Begründung.

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Berlin/Leipzig - Der Streit um das muslimische Mittagsgebet an einer Berliner Schule geht bis vor das Bundesverwaltungsgericht. Wie eine Sprecherin am Dienstag auf Anfrage in Leipzig sagte, liegt der Revisionsantrag eines muslimischen Schülers gegen ein Urteil des Berlin-Brandenburger Oberverwaltungsgerichts (OVG) bereits vor, allerdings fehle noch die Begründung. Wann das höchste deutsche Verwaltungsgericht den Fall verhandelt, ist noch unklar. Einen Termin noch in diesem Jahr nannte sie „unwahrscheinlich“. Das OVG hatte im Mai entschieden, dass Yunus M. nicht berechtigt sei, das rituelle Gebet in der Bildungseinrichtung abzuhalten. Die Schule müsse in Glaubensfragen Neutralität bewahren, hieß es zur Begründung. Außerdem betonte das Gericht, dass kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf einen Gebetsraum in der Schule bestehe. Das OVG korrigierte mit seinem Urteil eine Entscheidung der Vorinstanz aus dem September vergangenen Jahres, das die Abhaltung des Mittagsgebets erlaubt hatte.epd

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