Brandenburg: Streit um Härtefallkommission SPD, Grüne und PDS kritisieren Verordnung des Innenministeriums / Petke verteidigt Entwurf
Potsdam - Die geplante Einrichtung einer Härtefallkommission für von Abschiebung bedrohte Ausländer sorgt für Streit in der Brandenburger Koalition. Die SPD lehnt einen vom CDU-geführten Innenministerium vorgelegten Entwurf für eine Verordnung zur Gründung der Kommission als „nicht liberal genug“ ab.
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Potsdam - Die geplante Einrichtung einer Härtefallkommission für von Abschiebung bedrohte Ausländer sorgt für Streit in der Brandenburger Koalition. Die SPD lehnt einen vom CDU-geführten Innenministerium vorgelegten Entwurf für eine Verordnung zur Gründung der Kommission als „nicht liberal genug“ ab. „Wir haben Diskussionsbedarf“, sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Britta Stark. Kritik kam gestern auch von den Grünen und der PDS. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sven Petke, verteidigte dagegen den Entwurf als „ausgewogen, umsichtig und humanitär“. Knackpunkt ist unter anderem die vorgesehene Besetzung der Kommission. Nach Vorstellungen von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) soll der Vorsitzende der Kommission zugleich der Leiter der Geschäftsstelle sein, die beim Innenministerium eingerichtet wird. Weitere Mitglieder sind laut der vierseitigen Verordnung Vertreter der Kirchen, der Flüchtlingsorganisationen, des Städte- und Gemeindebundes, des Landkreistags, die Ausländerbeauftragte und ein Mitarbeiter des Innenministeriums. Stark bemängelte, dass damit zwei von acht Kommissionsmitgliedern aus dem Innenministerium kämen. Wenn das Gremium von Ministeriumsvertretern dominiert werde, sei die Unabhängigkeit in Gefahr. Strittig ist außerdem, dass eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig sein soll, um einen Asylfall auf die Tagesordnung zu setzen. Für sonstige Entscheidungen genügt die einfache Mehrheit. Diskutiert wird zudem über die vorgesehenen Ausschlussgründe. Sollte der betreffende Ausländer falsche Angaben gemacht haben oder straffällig geworden sein, soll sich die Kommission nicht mit dessen Fall beschäftigen. Insgesamt werden neun Ausschlusskriterien genannt. Grünen-Politikerin Cornelia Behm sagte, wenn der Entwurf durchkomme, gebe es eine „Härtefall-Verhinderungskommission“. Die geplante Zusammensetzung sei nicht hinnehmbar. Zudem wolle Schönbohm mit hohen Hürden verhindern, dass das Gremium überhaupt tagt. Denselben Zweck verfolgten die rigiden Ausschlusskriterien, die völlig unnötig seien. Die Härtefallkommission könnte durchaus selbst entscheiden, ob ein Fall besser eingestellt werden sollte. Ähnlich äußerte sich der innenpolitische Sprecher der PDS-Fraktion und Vorsitzende des Innenausschusses, Hans-Jürgen Scharfenberg. Er forderte zugleich ein Mitspracherecht des Parlaments bei der Erarbeitung der Verordnung. Die Kommission müsse unabhängig arbeiten und dürfe nicht der „verlängerte Arm des Innenministers“ sein. Aus Sicht von Petke hat das Innenministerium eine Vorlage erstellt, die allen Anforderungen gerecht wird. Alle Betroffenen von Kommunen bis hin zu Kirchen und Verbänden seien voll eingebunden. Auf der Grundlage des Entwurfes sei eine rechtsstaatliche Erörterung potenzieller Härtefälle umfassend gewährleistet.
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