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Brandenburg: Sturz vor Wahllokal – kein Schmerzensgeld

Brandenburg/Havel - Nach einem Sturz vor einem Wahllokal hat eine Frau aus Südbrandenburg keinen Anspruch auf Entschädigung. Das Oberlandesgericht (OLG) wies ihre Klage gegen die Gemeinde auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro ab, teilte eine Gerichtssprecherin in Brandenburg/Havel mit.

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Brandenburg/Havel - Nach einem Sturz vor einem Wahllokal hat eine Frau aus Südbrandenburg keinen Anspruch auf Entschädigung. Das Oberlandesgericht (OLG) wies ihre Klage gegen die Gemeinde auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro ab, teilte eine Gerichtssprecherin in Brandenburg/Havel mit. Das OLG wies damit die Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts Cottbus zurück. Die Frau hatte nach der Gemeindevertreterwahl in einem Ort nahe Guben bei der Stimmenauszählung zugeschaut. Als sie nach Einbruch der Dunkelheit gehen wollte, fiel sie die beschädigte Treppe vor dem Gebäude hinunter. Sie war wegen eines Sprunggelenkbruchs mehr als drei Monate arbeitsunfähig. Die Gemeinde trage zwar die Verkehrssicherungspflicht für die Treppe vor der als Wahllokal genutzten Gaststätte, so das OLG. Sie müsse aber keine lückenlosen Sicherungsvorkehrungen treffen. Vielmehr müssten sich die Benutzer der Treppe „den örtlichen Verhältnissen anpassen“. Die Treppe sei in erkennbar schlechtem Zustand gewesen. Das habe die Frau gewusst, die am selben Tag schon mehrfach das Wahllokal betreten hatte. Das Urteil ist rechtskräftig. Das OLG ließ keine Revision beim Bundesgerichtshof zu. (Aktenzeichen 2 U 54/10) dapd

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