Brandenburg: Tegel-Terminal darf weiter gebaut werden Heute Entscheidung zur Schließung Tempelhofs
Berlin - Der Terminal Ost am Flughafen Berlin-Tegel darf weiter gebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht hat gestern den Antrag einer Klägerin abgelehnt, die vom Bezirksamt Reinickendorf erteilte Baugenehmigung auszusetzen.
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Berlin - Der Terminal Ost am Flughafen Berlin-Tegel darf weiter gebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht hat gestern den Antrag einer Klägerin abgelehnt, die vom Bezirksamt Reinickendorf erteilte Baugenehmigung auszusetzen. Damit ist auch die Voraussetzung für einen Umzug der Linienfluggesellschaften aus Tempelhof nach Tegel geschaffen. Heute will das Oberverwaltungsgericht entscheiden, ob Tempelhof zum 31. Oktober 2008 geschlossen wird, wie es die Luftfahrtbehörde festgelegt hat.
Die Klägerin gegen den Terminalneubau für 2,5 Millionen Passagiere hatte den Baustoppantrag mit der von ihr befürchteten Zunahme des Fluglärms begründet und für den Bau ein aufwändiges Planfeststellungsverfahren gefordert. Diese Klage habe im Hauptverfahren voraussichtlich keinen Erfolg, begründete das OVG seinen Beischluss, die Baugenehmigung nicht auszusetzen. „Nicht jede Verschärfung der faktischen Betroffenheit“ führe zur Planfeststellungsbedürftigkeit.
Mit dem Terminalbau werde nur die so genannte landseitige Anlage erweitert. Planfestgestellt sei aber die „technische Gesamtkapazität“ eines Flughafens, die maßgeblich durch die Start- und Landebahnen sowie die Abstellflächen bestimmt werde, die so genannte luftseitige Anlage. Sie werde durch den Neubau eines Terminals nicht verändert.
Die Flughafengesellschaft benötigt den Erweiterungsbau, weil verschärfte Sicherheitsrichtlinien durch die EU die Abfertigungsmöglichkeiten im vorhandenen Terminal verringert hat. Der Neubau soll aber auch Platz für die Passagiere der Fluggesellschaften schaffen, die Tempelhof nach der Schließung verlassen müssten. Der Neubau soll Ende März fertig sein und 12Millionen Euro kosten.
Ob der Flugbetrieb in Tempelhof wie vom Senat vorgesehen Ende Oktober 2008 aufgegeben wird, ist offen. Heute könnte das OVG zwar den Schließungsbeschluss bestätigen, doch haben Kläger wie die Windrose Air bereits angekündigt, dann das Bundesverwaltungsgericht anzurufen. Zudem läuft bei der EU-Kommission eine Beschwerde wegen der Verletzung der Gewerbefreiheit.
Windrose Air und andere Kläger der allgemeinen Luftfahrt, die Flugzeuge vermieten, sehen sich nach einem Zwangsumzug nach Schönefeld benachteiligt, so lange Konkurrenten weiter von Tegel fliegen können. Und Linienfluggesellschaften, die wählen können, ob sie nach Schönefeld oder Tegel ziehen, befürchten, dass sie im vollen Tegel nicht die gewünschten Startzeiten erhalten.
Eine Fortsetzung des Flugbetriebs in Tempelhof auf Dauer könnte nach Auffassung der Bundesregierung den Ausbau Schönefelds gefährden, wie es in einer noch nicht veröffentlichten parlamentarischen Anfrage heißt. Zuletzt hatte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) in dieser Zeitung klargestellt, dass er die Pläne der Bahn, den Flughafen zu übernehmen, unterstütze – aber nur, wenn der Ausbau in Schönefeld ungefährdet sei. Klaus Kurpjuweit
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