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Brandenburg: Tempelhof: Anlagen dürfen abgebaut werden

Berlin - Die flugtechnischen Anlagen am stillgelegten Flughafen Tempelhof dürfen vorerst weiter abgebaut werden. Das Verwaltungsgericht Berlin wies einen Eilantrag zurück, mit der mehrere Antragsteller versucht hatten, die etwa der Flugfeldbefeuerung zu stoppen.

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Berlin - Die flugtechnischen Anlagen am stillgelegten Flughafen Tempelhof dürfen vorerst weiter abgebaut werden. Das Verwaltungsgericht Berlin wies einen Eilantrag zurück, mit der mehrere Antragsteller versucht hatten, die etwa der Flugfeldbefeuerung zu stoppen. Ein Aktionsbündnis hat einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt, der den vom Senat geplanten Abbau untersagt. Die Initiative zielt auf einen denkmalgeschützten, authentischen Erhalt des historischen Flughafens ab. Auch soll sich der Senat für eine Ernennung des Flughafens Tempelhof zum UNESCO-Weltkulturerbe einsetzen. ddp

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