Brandenburg: Tempelhof: Volksbegehren kann starten
Parlamentsbeschluss zur Schließung macht Weg frei für Unterschriftensammlung
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Berlin - Das Abgeordnetenhaus hat gestern „den Willen zur Schließung des Flughafens Tempelhof bekräftigt“. Die Zielsetzung des Volksbegehrens, den City-Airport als Verkehrsflughafen zu erhalten, wird abgelehnt beschlossen die Fraktionen von SPD, Linken und Grünen gemeinsam. CDU und FDP waren anderer Meinung. Damit ist der Weg frei für das Volksbegehren.
„Am Montag werden wir den Antrag beim Landeswahlleiter stellen“, kündigte Andreas Peter, Vorsitzender der Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof (ICAT), gestern an. Am 15. Oktober soll die Unterschriftensammlung beginnen. Um erfolgreich zu sein, müssen 170 000 wahlberechtigte Berliner innerhalb von vier Monaten dem Begehren zustimmen. Die ICAT will dabei offenbar neue Wege gehen und sich das Plebiszit zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs durch Spenden privater Unternehmen finanzieren lassen. Einige finanzkräftige Sponsoren habe man schon gefunden, berichtete Peters. Auch außerhalb Berlins. „Und Anfang Oktober wollen wir etwa 100 Unternehmer zu einem Fundraising-Essen einladen.“ Die Initiative schätzt, dass etwa 350 000 Euro zur Finanzierung des Volksbegehrens benötigt werden.
Gleichzeitig stellte die ICAT klar, dass sie es für vernünftig und realistisch hält, Tempelhof nicht nur als Sonderflughafen im Dienste eines dort angesiedelten Unternehmens, sondern als Verkehrsflughafen offenzuhalten. Der Flughafen sei für einen regelmäßigen Flugverkehr „bis zu einem Abfluggewicht von 50 Tonnen und etwa 100 Sitzplätzen zu Zielen in Deutschland und Kern-Europa“ geeignet. Das entspräche zwei Millionen Fluggästen jährlich, als „Ergänzung“ zum neuen Flughafen in Schönefeld (BBI).
Unterstützung bekam die ICAT gestern von den Teilnehmern einer Podiumsdiskussion der German Business Aviation Association im Flughafen Tempelhof. Die Redner, alles Befürworter eines weiteren Flugbetriebs in Tempelhof, erklärten sich gegenseitig, warum der Flughafen aus ihrer Sicht nicht geschlossen werden dürfe. Am Sonnabend folgt eine Demonstration am Himmel durch Sportflieger, die in Tempelhof landen.
Dagegen weisen SPD, Linke und Grüne im Parlamentsbeschluss darauf hin, dass Tempelhof als Verkehrsflughafen mit dem Landesentwicklungsplan nicht vereinbar sei. Mehrfach haben in der Vergangenheit auch das Bundes- und das Berlin-Brandenburgische Oberverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass Tempelhof – wie auch Tegel – nach der derzeitigen Rechtslage spätestens ein halbes Jahr nach der BBI-Inbetriebnahme komplett geschlossen werden müsse. Wer das nicht akzeptiere, gefährde die Ausbaugenehmigung für BBI, argumentieren die Schließungsbefürworter. Außerdem biete Tempelhof nach der Schließung ein „weltweit einmaliges Potenzial zur ökologischen, sozialen und ökonomischen Entwicklung der Stadt“.
Der Senat brachte gestern einen Gesetzentwurf im Parlament ein, der das Sammeln der Unterschriften für Volksbegehren erleichtert. In Zukunft soll die Zustimmung zum Begehren auch auf der Straße möglich sein. Jetzt muss man zum Unterschreiben noch in ein Bürgeramt gehen. Vom neuen Gesetz wird die Initiative für Tempelhof aber nicht profitieren, weil es noch beraten wird und erst in Kraft tritt, wenn das Volksbegehren längst läuft.
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