Brandenburg: Tempelhof wieder am Start
Weiterbetrieb für Geschäftsflieger wird untersucht. Gebäude auch ohne Flugverkehr wirtschaftlich
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Berlin - Die Zukunft des Flughafens Tempelhof bleibt ungewiss. Der Bund und Berlin prüfen jetzt nach Angaben des Finanzministeriums, ob es möglich ist, einen Flugverkehr für die Geschäftsfliegerei aufrechtzuerhalten. Zuvor hatte ein Interessent aus den USA erklärt, er wolle das verlustbringende Flughafengebäude übernehmen – aber nur, wenn es weiter einen Flugbetrieb für die so genannte General Aviation gebe. Allerdings gibt es inzwischen nach Informationen dieser Zeitung auch Konzepte, nach denen es möglich ist, das Gebäude ohne Flugbetrieb wirtschaftlich zu betreiben.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Friedbert Pflüger forderte gestern den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) auf, das vorliegende Angebot „ernsthaft und zügig“ zu prüfen und den Antrag auf Schließung des Flughafens noch vor der Klageverhandlung am 19. Dezember zurückzuziehen. Davon will der Senat jedoch nichts wissen. Nach wie vor gelte der so genannte Konsensbeschluss von 1996, der vorsehe, den Flugbetrieb nach der Ausbaugenehmigung für Schönefeld einzustellen, sagte Senatssprecher Michael Donnermeyer. Ein Weiterbetrieb nur für die kleinen Maschinen der Geschäftsfliegerei war danach zwar erwogen, aber nicht umgesetzt worden. Auch jetzt hat eine Modellrechnung ergeben, dass es bei einem Defizit in Höhe von etwa 1,5 Millionen Euro pro Jahr bleiben würde. Ob der Interessent, der angeblich ein Krankenhaus, ein Hotel, ein Kongresszentrum und ein Forschungsinstitut schaffen will, diese Kosten übernehmen würde, ist bisher nicht bekannt. Ob eine solche „reduzierte fliegerische Weiternutzung“, wie es beim Finanzministerium heißt, rechtlich möglich wäre, soll jetzt geprüft werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Beschluss zum Ausbau Schönefelds unter anderem erklärt, dieser sei „unter Beibehaltung der beiden innerstädtischen Flughäfen fachplanerisch nicht gerechtfertigt“. Würde der Flugverkehr in Tempelhof fortgesetzt, könnten Ausbaugegner in Schönefeld erneut klagen, sagen die Fachanwälte Frank Boermann und Karsten Sommer. Ob dies aber auch für einen reduzierten Verkehr ohne Linienflüge gelte, sei schwer zu beurteilen.
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