Brandenburg: Tempelhof: Windrose Air will klagen
Verfassungsklage zum Volksbegehren ist aber noch ungewiss. Auch der Bund hält sich bedeckt
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Berlin - Die Klägergemeinschaft um das Geschäftsflugunternehmen Windrose Air will die Entwidmung des Flughafens Tempelhof nicht klaglos hinnehmen. „Sobald der Bescheid vorliegt, prüfen wir die passenden juristischen Möglichkeiten“, sagte Windrose-Chef Thomas Stillmann dieser Zeitung. Zuständig wäre das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin.
Die Linienfluggesellschaften können aber nicht mehr klagen, bestätigte Andreas Peter, Chef der Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof (ICAT), gestern nach einer Beratung mit Anwälten. Die Airlines hatten schon im Februar gegenüber dem OVG auf weitere rechtliche Schritte gegen die Schließung Tempelhofs verzichtet. Ob die ICAT – als Organisator eines Volksbegehrens zur Rettung Tempelhofs – gegen die Entwidmung vor ein Verfassungsgericht zieht, ist unklar. „Das müssen wir mit Verfassungsrechtlern klären“, so Peter. Der Verein „Mehr Demokratie“, der sich bundesweit für die Volksgesetzgebung engagiert, beurteilt die Erfolgsaussichten skeptisch. Volksbegehren hätten nach geltendem Recht keine aufschiebende Wirkung auf das Verwaltungshandeln, sagte Michael Efler vom Landesverband Berlin-Brandenburg. „Und es gibt keinen Präzedenzfall.“
Dirk Kühnau, Chef der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), wartet ebenfalls auf den Entwidmungsbescheid. Die BImA wäre als Haupteigentümer des Flughafengebäudes von der Schließung direkt betroffen. Denn ohne Flughafen muss für das riesige Gebäude eine neue Nutzung gefunden werden. Kühnau kann noch nicht sagen ob seine Behörde gegen die Entwidmung klagen wird. „Wir müssen das vertieft prüfen und es ist schwierig, die Erfolgsaussichten zu beurteilen.“ Außerdem sei das Thema politisch heikel. Das heißt: Ohne die Zustimmung des Bundesfinanzministeriums, zu dem die BImA gehört, wird es keine Klage geben.
Die Stadtentwicklungsverwaltung stellt den 40-seitigen Bescheid „zur Entlassung der Anlagen und Flächen aus der luftverkehrsrechtlichen Zweckbestimmung“ in dieser Woche zu. Danach ist einen Monat Zeit, Klage vor dem OVG einzureichen, die aufschiebende Wirkung hätte. In jedem Fall wird die Entwidmung erst mit der Schließung des Airports am 31. Oktober 2008 wirksam. Das Bundesverkehrsministerium erklärte nun, dass die öffentliche Unterstützung für den Flughafen Tempelhof „vom Bund als Grundstückseigentümer mit Interesse zur Kenntnis genommen wird“. Die Möglichkeit einer „fliegerischen Weiternutzung in reduziertem Umfang“ könnte eine wirtschaftliche Verwertung des Areals unterstützen. Vorrangig gelte aber, dass der Großflughafen in Schönefeld nicht gefährdet werden dürfe, heißt es in der Antwort auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Peter Rzepka.
Das Ministerium bleibt auch bei seiner Einschätzung, dass Tempelhof selbst bei einer Offenhaltung als Verkehrsflughafen für die Flugbereitschaft des Bundes nur eingeschränkt nutzbar wäre. Und zwar „bei Bedarf“ – und lediglich für die kleineren Flugzeuge der Mittelstreckenflotte, wenn dies auch bei kritischen Wetterlagen möglich sei. Für Staatsbesuche werde der Bund – schon wegen der „repräsentativen Infrastruktur“ und der Fähigkeit, alle Flugzeuggrößenklassen aufzunehmen, hauptsächlich den neuen Flughafen BBI nutzen.
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