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Terrorverdächtiger Teenager aus Wittstock: Prozess vor dem Landgericht Neuruppin ab Juli
Er soll mit einem ebenfalls jugendlichen Komplizen Terroranschläge auf einen Weihnachtsmarkt und eine Synagoge geplant haben. Ab 17. Juli muss sich Rasul M. vor Gericht verantworten.
Stand:
Vor dem Landgericht Neuruppin beginnt am 17. Juli der Prozess gegen den jugendlichen Terrorverdächtigen Rasul M. aus Wittstock (Ostprignitz-Ruppin). Das bestätigte Gerichtssprecherin Elaine Glushko am Dienstag auf Anfrage. Vier Fortsetzungstermine sind angesetzt. Bislang sind zehn Zeugen geladen. Die gesamte Verhandlung ist nicht öffentlich.
Gegen den damals 16-jährigen Tschetschenen war vergangenen Dezember vom Amtsgericht Neuruppin Haftbefehl wegen des Verdachts der Planung eines Terroranschlags erlassen worden. Zusammen mit einem seinerzeit 15-Jährigen aus Nordrhein-Westfalen soll er im Internet einen terroristisch motivierten Anschlag geplant haben. Gezielt vorbereitet werden sollten ein Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Leverkusen und eine Synagoge in Köln.
Er fiel den Behörden schon früher auf
Laut Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf sollen die Jugendlichen vereinbart haben, Besucher des Weihnachtsmarktes zu töten, und den Anschlag in Anlehnung an Ziele und Vorgehensweisen des Islamischen Staats (IS) geplant haben. Der Terrorverdächtige aus Wittstock war den Brandenburger Sicherheitsbehörden bereits vor seiner Festnahme am 28. November 2023 durch islamistische Hasspropaganda aufgefallen.
Im Anklagevorwurf heißt es im Wesentlichen, der Angeklagte habe sich mit einem anderen verabredet, ein Verbrechen – nämlich einen heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen mit gemeingefährlichen Mitteln – zu begehen. „Er soll mit einem gesondert Verfolgten zu einem nicht genau bekannten Zeitpunkt übereingekommen sein, zur Unterstützung des Islamischen Staates und dessen Ziele im Dezember 2023 auf dem Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen einen Anschlag zu begehen, um eine große Anzahl von Besuchern zu töten“, teilt die Gerichtssprecherin mit.
Der Angeklagte befinde sich gegenwärtig in Untersuchungshaft, das Brandenburgische Oberlandesgericht habe erst kürzlich die Haftfortdauer angeordnet, heißt es weiter.
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