Brandenburg: Tod durch Katzenallergie?
Geldstrafe nach mysteriösem Todesfall
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Frankfurt (Oder) - Fast fünf Jahre nach dem Fund der verwesten Leiche eines Berliner Studenten in Zerpenschleuse (Barnim) hat das Landgericht Frankfurt (Oder) einen Schlussstrich unter den Fall gezogen. Das Gericht sprach einen 42-Jährigen vom Vorwurf des Mordes durch Unterlassen frei. Die Kammer verurteilte den Angeklagten wegen unerlaubten Erwerbs und Veräußerung von Betäubungsmitteln zu 900 Euro Geldstrafe, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Wie der Student, der mit dem Angeklagten Drogen genommen hatte, zu Tode kam, konnte das Gericht trotz intensiver Recherche nicht klären. Die Kammer schloss nach einem Gutachten nicht aus, dass der 19-Jährige auch an einer allergischen Reaktion gestorben sein könnte.
Mit dem Urteil, das am Donnerstag rechtskräftig wurde, kam die Kammer im Schuldspruch zu dem gleichen Ergebnis wie eine andere Kammer des Landgerichts Ende 2007. Diesem früheren Urteil zufolge hätte der Mann ebenfalls eine Geldstrafe zahlen sollen. Damals legten jedoch Staatsanwaltschaft und Nebenklägerinnen Revision ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurück. Die Leiche des 19-Jährigen war Anfang Oktober 2005 in einem Wald bei Zerpenschleuse nahe der Bundesstraße B109 entdeckt worden. Nach Darstellung des Angeklagten hätten beide Männer in der Wohnung, in der der Angeklagte zur Untermiete in Prenzlauer Berg lebte, Betäubungsmittel konsumiert und seien eingeschlafen, berichtete der Sprecher. Als der Angeklagte Stunden später aufgewacht sei, solle der Student leblos auf dem Sofa gelegen haben.
Der Angeklagte soll ihn laut Anklageschrift in der Badewanne geduscht und dort in Tötungsabsicht ohne notwendige ärztliche Versorgung zurückgelassen haben und aus der Wohnung gegangen sein.
Der Student sei am selben Tag – es war der 25. September 2005 – in der Wohnung gestorben. Der Angeklagte verpackte die Leiche und brachte sie in einen Wald nördlich von Berlin, wo sie Spaziergänger fanden. Nach Worten des Gerichtssprechers hatte der Angeklagte im Juni/Juli 2005 sogenannte K.O.-Tropfen gekauft und nach eigenem Bekunden an das spätere Opfer weitergegeben. Dafür habe der Angeklagte von dem Studenten zehn Gramm Marihuana für 50 Euro erhalten, sagte der Sprecher. Bei der Obduktion der Leiche sei nicht festgestellt worden, dass diese Tropfen zum Tod des Mannes geführt hätten. Ankauf und Weitergabe seien zwei Straftaten und entsprechend geahndet worden. Vom Verdacht des Mordes durch Unterlassen wurde der Mann freigesprochen. „Laut einem neuen Gutachten war nicht auszuschließen, dass das Opfer auch durch eine allergische Reaktion gestorben sein konnte“, erläuterte der Sprecher. Bekannt gewesen sei, dass der Student eine Katzenhaarallergie hatte. In der Wohnung, in der der Angeklagte untergekommen war, lebte auch eine Katze.dpa
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