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Brandenburg: Todesfall Heisig: Staatsanwalt muss Auskunft geben

Berlin - Die Generalstaatsanwaltschaft muss Auskunft über die Begleitumstände des Todes der Jugendrichterin Kirsten Heisig geben. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden.

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Berlin - Die Generalstaatsanwaltschaft muss Auskunft über die Begleitumstände des Todes der Jugendrichterin Kirsten Heisig geben. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden. Es verpflichtete die Staatsanwaltschaft per Eilentscheidung, einem freien Journalisten aus München Auskunft zu erteilen über die Todesursache und den Zeitpunkt, den Fundort und die Auffindesituation der Leiche. Mitgeteilt werden müsse auch, welche Fakten ein Fremdverschulden des Todes ausschließen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Heisig aufgrund ihres beruflichen, rechtspolitischen und publizistischen Engagements bundesweit bekannt gewesen sei. Es bestehe ein legitimes öffentliches Interesse an Informationen über ihren Tod, zumal die Frage eines Zusammenhangs zwischen ihrem Tod und ihrer Tätigkeit im Raum stehe.dapd/Ha

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