zum Hauptinhalt

Brandenburg: Tödliche Messerstiche gestanden Eifersucht: 52-Jähriger brachte Ex-Partnerin um

Neuruppin - Ein wegen Mordes angeklagter 52-jähriger Mann hat gestern vor dem Neuruppiner Landgericht die tödlichen Messerstiche auf seine frühere Lebensgefährtin gestanden. Aus Eifersucht soll der Beschuldigte die Frau im vergangenen November in Hennigsdorf (Oberhavel) mit 32 Messerstichen umgebracht haben.

Stand:

Neuruppin - Ein wegen Mordes angeklagter 52-jähriger Mann hat gestern vor dem Neuruppiner Landgericht die tödlichen Messerstiche auf seine frühere Lebensgefährtin gestanden. Aus Eifersucht soll der Beschuldigte die Frau im vergangenen November in Hennigsdorf (Oberhavel) mit 32 Messerstichen umgebracht haben. Ein vermeintlicher Nebenbuhler, den der Angeklagte unmittelbar vor der Tat aus der Wohnung der Frau geworfen hatte, entpuppte sich am ersten Verhandlungstag als unbeteiligter Handwerker, wie Gerichtssprecherin Iris Le Claire sagte. Nach Auskunft eines psychiatrischen Gutachters ist anzunehmen, dass der Angeklagte vermindert schuldfähig ist.

Der Mann war nach Angaben Le Claires bereits 1981 vom damaligen Bezirksgericht Potsdam zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er eine Frau erstochen hatte. Während der Haftzeit hatte er zudem einen Menschen mit einer Schere angegriffen und erheblich verletzt, zu dem Zeitpunkt galt der heute 52-Jährige jedoch als schuldunfähig. Auch nach der Haftentlassung 1996 beging er den Angaben zufolge weitere Straftaten.

Der psychiatrische Gutachter bescheinigte dem Mann gestern eine „mittelgradige Intelligenzminderung mit desozialen Zügen“, von dem eine Gefahr ausgehe. Der Experte empfahl der Kammer, die Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik zu veranlassen. Vor Gericht hatte der Angeklagte über seinen Anwalt die Vorwürfe eingeräumt. Zum Motiv machte er keinen Angaben. Zwei Polizisten, die den Mann nach der tödlichen Attacke auf die 48-jährige Frau festgenommen hatten, berichteten jedoch von dessen damaligem Geständnis.

Demnach hatte der Beschuldigte am Tattag in der Wohnung des späteren Opfers einen Mann angetroffen, den er für einen Nebenbuhler hielt. Er warf den Mann aus dem Haus, und es entbrannte nach seinen damaligen Angaben ein Streit, der schließlich eskalierte.

Der mutmaßliche Nebenbuhler erklärte als Zeuge vor Gericht, dass er lediglich als Handwerker einen Schlüssel bei der Frau abgegeben habe. Darüber hinaus kannte er sie nicht.

Das Landgericht wies darauf hin, dass auch eine Verurteilung wegen Totschlags – und nicht wegen Mordes – in Betracht kommt. Der Prozess soll heute mit Plädoyers und voraussichtlich dem Urteil fortgesetzt werden. Imke Hendrich

Imke Hendrich

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })