Brandenburg: Tödliche Schüttelattacke auf Baby Bewährungsstrafe für Mutter
Cottbus - Nach einer tödlichen Schüttelattacke auf ein Baby in Südbrandenburg ist die Mutter zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Cottbus sprach die 32-Jährige am Montag wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.
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Cottbus - Nach einer tödlichen Schüttelattacke auf ein Baby in Südbrandenburg ist die Mutter zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Cottbus sprach die 32-Jährige am Montag wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Der kleine Tim war nach dem Vorfall in Bad Liebenwerda (Elbe-Elster) im Dezember 2012 ins Krankenhaus gekommen, wo er in Folge eines Hirntraumas starb. Die Mutter zeigte sich selbst an.
Das Strafmaß lag unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Haft beantragt hatte. Die Richter gehen anders als die Anklagebehörde von einem minderschweren Fall aus. Der Vorsitzende Richter Frank Schollbach sprach von einem „Ausraster“ und einem „Spontanversagen“ der Frau. Ursprünglich war die gelernte Friseurin, die heute in Bayern lebt, wegen Totschlags angeklagt. Letztlich plädierte der Staatsanwalt auf Körperverletzung mit Todesfolge. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe gefordert.
Zum Prozessauftakt Mitte Mai hatte die Frau unter Tränen geschildert, wie ihr an dem Abend in ihrer Wohnung die Sicherungen durchgebrannt seien. „Ich hab den Kleinen geschüttelt“, sagte sie. Sie und ihr kleiner Sohn seien krank gewesen. Der Säugling habe immerzu geweint und Probleme gehabt, einzuschlafen. Schließlich habe sie sich über das Bettchen gelehnt, ihr Kind genommen und es mehrmals geschüttelt.
Dabei habe sie gerufen: „Sei doch ruhig.“ Tage später kam der sechs Monate alte Säugling ins Krankenhaus. Als ein Arzt der Mutter sagte, dass das Kind geschüttelt worden sein muss, zeigte sie sich selbst an. Tims Vater, der sich während der Schwangerschaft von ihr getrennt hatte, ist Nebenkläger in dem Prozess. Nach einigen Wochen im Krankenhaus starb das Kind.
Anhand der Aussage der Frau kamen die Richter zu dem Schluss, dass ihr sofort nach der Schüttelattacke bewusst gewesen sei, dass ihr Verhalten falsch war. Bis dahin habe sie sich liebevoll um ihren Sohn gekümmert. Mit der Selbstanzeige habe sie dann „sofort Verantwortung für ihr Handeln übernommen“. Das Geständnis sei „von Reue getragen“.
Für das Landgericht wirkte sich unter anderem die Selbstanzeige strafmildernd auf das Urteil aus. Die 32-Jährige wird seit dem Tod ihres Kindes psychologisch betreut. Der Richter sagte zu Vater und Mutter, die sich im Gerichtssaal gegenübersaßen: „Ich hoffe, dass Sie über den Tod des Kindes hinwegkommen werden.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft will prüfen, ob sie Revision einlegt. Die Frist dafür beträgt eine Woche. Anna Ringle
Anna Ringle
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