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Brandenburg: Treberhilfe bekommt neuen Chef Ehlert gibt Anteile ab Mehr Kontrolle gefordert

Berlin - Harald Ehlert, umstrittener Chef der Berliner Treberhilfe, gibt seine Geschäftsanteile an der gemeinnützigen Gesellschaft ab und lässt bis zur Klärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe seine Tätigkeit als Geschäftsführer ruhen. Ein zweiter Geschäftsführer wird die Treberhilfe, die auch einen Sitz in Caputh (Potsdam-Mittelmark hat), zunächst weiterführen.

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Berlin - Harald Ehlert, umstrittener Chef der Berliner Treberhilfe, gibt seine Geschäftsanteile an der gemeinnützigen Gesellschaft ab und lässt bis zur Klärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe seine Tätigkeit als Geschäftsführer ruhen. Ein zweiter Geschäftsführer wird die Treberhilfe, die auch einen Sitz in Caputh (Potsdam-Mittelmark hat), zunächst weiterführen. Dies erklärte das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, unter deren Dach die Treberhilfe steht. Damit zieht Ehlert die Konsequenzen aus der Affäre um den Maserati, den er als Dienstwagen von der Treberhilfe anschaffen ließ und mit dem er sich zeitweilig von einem Chauffeur zu Jugend- und Obdachlosenprojekten kutschieren ließ.

Der Staatssekretär der Berliner Senatsverwaltung für Soziales, Rainer Fritsch, nannte den Schritt eine „sehr gute Lösung“. Die Sozialverwaltung untersucht zurzeit die Abrechnungen der Treberhilfe aus den vergangenen Jahren auf Unregelmäßigkeiten. Auch die „Kostensätze“, die an Hilfseinrichtungen in Berlin bezahlt werden, kommen auf den Prüfstand. In der Debatte um die finanzielle Ausstattung der gemeinnützigen Gesellschaften stellt sich zunehmend auch die Frage, inwiefern die Verwendung der Milliarden für Projekte der „Sozialen Stadt“ überhaupt ausreichend kontrolliert wird.

Der Bund der Steuerzahler schlägt deshalb „Nachkalkulationen“ der Aufwendungen von Hilfseinrichtungen vor, etwa in Form von Stichproben. „In den sozialen Bereich fließt viel Geld, deshalb ist eine besonders gute Kontrolle notwendig“, sagte Alexander Kraus, Vorstandsvorsitzender des Bundes in Berlin. Bei der Bezahlung der Geschäftsführer und der Wahl von Dienstwagen sollten dieselben Maßstäbe wie im öffentlichen Dienst gelten. Denn die Gesellschaften würden überwiegend vom Land finanziert für Dienstleistungen an Hilfsbedürftige, zu denen Berlin verpflichtet ist. Die „ordentliche“ Bezahlung der Funktionäre dieser Einrichtungen könne auch dem steuerbegünstigem Zweck entgegenstehen. F. Ataman, F. Keilani, R. Schönball

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