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Brandenburg: Trennungsgeld: Akteneinsicht gescheitert Linkspartei erwägt Untersuchungsausschuss

Potsdam / Berlin - Landtagsabgeordnete dürfen keine Einsicht in Trennungsgeld-Akten von Beamten nehmen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bestätigte zwei entsprechende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Potsdam.

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Potsdam / Berlin - Landtagsabgeordnete dürfen keine Einsicht in Trennungsgeld-Akten von Beamten nehmen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bestätigte zwei entsprechende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Potsdam. Nach Auffassung des vierten Senats würde die Einsicht in Trennungsgeld-Akten das Recht der Beamten auf Datenschutz verletzen, sagte eine OVG-Sprecherin gestern in Berlin.

Die Akteneinsicht hatte der parlamentarische Geschäftsführer der Linkspartei-Fraktion im Landtag, Heinz Vietze, beantragt. Er kündigte jetzt eine Klage vor dem Verfassungsgericht an. Als letztes Mittel bliebe dann noch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss.

Trennungsgeld erhalten Beamte, die nach einer Versetzung vorübergehend zwei Haushalt führen. Voraussetzung für die Zahlungen ist der Umzugswille. 2003 wurde bekannt, dass der frühere Justizstaatssekretär Gustav-Adolf Stange rund 28 000 Euro zu viel Trennungsgeld erhalten haben soll. Daraufhin wurden weitere Trennungsgeld-Vorgänge beanstandet.

Vietze will zumindest die Akten von hochrangigen Beamten oder Ex-Beamten wie Stange einsehen. Die Landesregierung wollte das zulassen. Stange ging jedoch dagegen vor und bekam vor dem Verwaltungsgericht Recht. Vietze legte Beschwerde ein. Die Landesregierung schloss sich der Beschwerde an.

Vize-Regierungssprecher Mario Faßbender sagte, mit dem OVG-Beschluss gebe es nun Rechtssicherheit. Linkspartei-Politiker Vietze besteht weiter auf Akteneinsicht. Er wies darauf hin, dass der Datenschutzbeauftragte des Landes keine Bedenken gegen die Akteneinsicht habe, sofern persönliche Details geschwärzt werden. Vietze sagte, es bestehe weiter der Vorwurf, dass auch hochrangige Beamte dem Land Schaden zugefügt haben. Das müsse endlich aufgeklärt werden. Sollten alle juristischen Schritte scheitern, werde die Linksfraktion einen Untersuchungsausschuss beantragen. Die Kosten von etwa 500 000 Euro habe er dem Land eigentlich ersparen wollen. ddp

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