Brandenburg: Trennungsgeld: Erste Rückforderungen
Staatskanzlei drängt auf Tempo / PDS beklagt schleppende Aufklärung / Affäre heute Thema im Landtag
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Staatskanzlei drängt auf Tempo / PDS beklagt schleppende Aufklärung / Affäre heute Thema im Landtag Potsdam - In der Trennungsgeld-Affäre hat die Landesregierung jetzt die ersten amtlichen Rückforderungsbescheide ausgestellt. Das bestätigte gestern Staatskanzlei-Chef Clemens Appel. Der Staatssekretär verwahrte sich zugleich gegen Vorwürfe der PDS. Die Oppositionspartei hatte gestern vermutet, die Regierung arbeite die Affäre nicht zügig auf, weil möglicherweise „zu viele involviert" seien. Nach gründlicher Prüfung hätten inzwischen mehrere Ressorts Rückforderungsbescheide erlassen. Ihre Zahl werde in den nächsten Wochen weiter zunehmen, es gebe eine strenge Kontrolle durch die Staatskanzlei. Heute wird die Affäre den Landtag beschäftigen, denn die PDS hat eine Dringliche Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Sie will wissen, wie diese und insbesondere Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) sicherstellen wollen, dass die seit anderthalb Jahren schwelende Affäre abgeschlossen wird. Die PNN hatten erst gestern aufgedeckt, dass in der Vergangenheit auch an viele Professoren der Universitäten und Fachhochschulen in Brandenburg zu Unrecht teils hohe Entschädigungen für getrennte Wohn- und Arbeitsorte gezahlt wurden. Zuvor hatten die PNN-Recherchen zu Überzahlungen an hohe Justizbeamte des Landes für Schlagzeilen gesorgt. Inzwischen hat der Landesrechnungshof, der die Trennungsgeld-Praxis in allen Ministerien überprüft, von 185 untersuchten Fällen im Wissenschaftsministerium 162 beanstandet. In Einzelfällen sollen Professoren danach bis zu 47 000 Euro Trennungsgeld zu Unrecht kassiert haben. Insgesamt sollen sich allein die „Überzahlungen" im Bereich des Wissenschaftsministeriums laut Rechnungshofbericht auf 1,2 Millionen Euro belaufen. Die Zahlen aus den anderen Ministerien sind nicht bekannt. Auf PNN–Anfrage erklärteWissenschaftsministerin Johanna Wanka (CDU) gestern, die Aufarbeitung der vom Rechnungshof beanstandeten Fälle sei in ihrem Haus in vollem Gange. Die Prüfung binde zwar „enorme personelle Ressourcen", erfolge aber „gründlich und gewissenhaft". Zum jetzigen Zeitpunkt würden rund 60 der 162 beanstandeten Fälle intern bearbeitet und geprüft. Zehn Rückforderungsbescheide wegen Überzahlungen seien bereits ergangen. Allerdings sagte Wanka auch, dass in 13 vom Rechnungshof beanstandeten Fällen die Zahlung von Trennungsgeld aus Sicht des Ministeriums nicht zu bemängeln sei. Das Ergebnis werde man dem Rechnungshof nach Abschluss der Prüfungen mitteilen. Wanka, seit 1999 im Amt, wies darauf hin, dass nur 14 der vom Rechnungshof beanstandeten 162 Fälle aus den vergangenen fünf Jahren stammten. Die Rechtslage ist so, dass unberechtigte Zahlungen zurückgefordert werden können, auch wenn sie in den frühen neunziger Jahren getätigt wurden. Doch müssen die Rückforderungen innerhalb eines Jahres nach Feststellung der Beanstandungen erfolgen – sonst liefen sie ins Leere.
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