Brandenburg: Trennungsgeld: Justiz hinkt hinterher
Ministerium kann Frist zur Bearbeitung von beanstandeten Entschädigungszahlungen nicht einhalten
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Ministerium kann Frist zur Bearbeitung von beanstandeten Entschädigungszahlungen nicht einhalten Potsdam – Die Aufarbeitung der Trennungsgeld-Affäre wird im Justizministerium nicht wie geplant bis zum 31. März abgeschlossen sein. Staatskanzlei-Chef Clemens Appel teilte gestern im Hauptausschuss des Landtages mit, dass von ursprünglich 580 beanstandeten Entschädigungszahlungen für getrennten Wohn- und Dienstort an teils hochrangige Beamte der Landesregierung 347 Fälle „abgeschlossen“ seien. Die meisten Prüfverfahren wurden eingestellt, in 111 Fällen ergingen Rückforderungsbescheide. 233 Fälle würden (Stand 9. März) noch bearbeitet, davon allein 188 im Justizministerium, so Appel vor dem Ausschuss. Unklar ist, warum der Rückstand im Justizministerium so groß ist. Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) hat zugesagt, dass die vor einem Jahr durch zwei externe Experten-Kommissionen festgestellten Überzahlungen bis zum 31. März 2005 von den Ministerien geprüft und entschieden werden. Das Justizministerium bestätigte am Abend auf Anfrage, dass es die Frist nicht einhalten kann. Vor allem „im nachgeordneten Bereich“ würden die Prüfungen auch über den 31. März hinaus andauern. „Mit dem zur Verfügung stehenden Personal ist – ohne Vernachlässigung wesentlicher Aufgaben der Landesverwaltung – eine schnellere Abarbeitung nicht möglich", erklärte das Ministerium. Dabei sei zu berücksichtigen, dass im Justizministerium die größte Anzahl von Beanstandungen (309 von 580) zu klären sei. In Kreisen der Landesregierung hieß es, die Argumentation sei schwer nachzuvollziehen. In der Landesregierung hätten sich genügend Beamte zur Unterstützung finden lassen. Auch hatte Justizministerin Beate Blechinger Vorschläge abgelehnt, die Bearbeitung an ein anderes Bundesland abzugeben. Als Konsequenz aus der Trennungsgeld-Affäre kündigte Appel gestern an, dass das Kabinett am Osterdienstag den Entwurf für eine neue Trennungsgeld-Verordnung beschließen wird. Sie sieht verschärfte Bedingungen für die Gewährung von Trennungsgeld vor. Nach dem Entwurf müssen Wohn- und Dienstort künftig mindestens 40 Kilometer entfernt sein (bisher 30). Auch soll Trennungsgeld nur noch begrenzt (drei Monate) gewährt und der Verpflegungszuschuss gestrichen werden. Unterdessen hat die PDS, die im April im Landtag einen Untersuchungsausschuss zur Trennungsgeld-Affäre einsetzen wollte, einen Rückzieher gemacht: Da der Staatskanzlei-Chef Transparenz und Akteneinsicht zugesagt habe, sei ein Ausschuss „zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig“, so Fraktionschefin Dagmar Enkelmann.
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