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Brandenburg: Trennungsgeld: Klagen im Streit um Akteneinsicht

Potsdam Im Streit um die Einsicht in Trennungsgeld-Akten von Beamten unternimmt der parlamentarische Geschäftsführer der Linkspartei, Heinz Vietze, jetzt juristische Schritte. Er habe beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam eingelegt, sagte Vietze am Donnerstag in Potsdam.

Potsdam Im Streit um die Einsicht in Trennungsgeld-Akten von Beamten unternimmt der parlamentarische Geschäftsführer der Linkspartei, Heinz Vietze, jetzt juristische Schritte. Er habe beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam eingelegt, sagte Vietze am Donnerstag in Potsdam. Das Verwaltungsgericht hatte Klagen von betroffenen Beamten gegen einen Beschluss der Landesregierung zur Gewährung der Akteneinsicht stattgegeben. Die Beamten sahen sich durch die Freigabe der Akten in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.

Das Kabinett hatte jedoch in Absprache mit dem Landesdatenschutzbeauftragten Passagen in den Akten schwärzen lassen, die die Intimsphäre der betroffenen Bediensteten betreffen könnten.

Nach Angaben einer Sprecherin der Linksfraktion will die Landesregierung nun bis zu einer Entscheidung des OVG keine Einsicht in Trennungsgeldakten gewähren. Vietze habe allerdings vor dem Urteil bereits einige Akten einsehen können. Trennungsgeld erhalten Beamte, die nach einer Versetzung vorübergehend zwei Haushalte führen. In den 90er Jahren sollen zahlreiche Beamte der Landesverwaltung zu viel Geld erhalten haben. ddp

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