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Brandenburg: Trennungsgeld: Missbrauch möglich Experten kritisieren bei Anhörung im Landtag neue Verordnung und verlangen bessere Schulungen

Potsdam - Die neue Trennungsgeld-Verordnung der Landesregierung ist nach Ansicht externer Experten nicht geeignet, „Missbrauch einzudämmen oder zu verhindern“. Das ist das Ergebnis einer Anhörung vor dem Haushaltsausschuss des Landtages.

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Potsdam - Die neue Trennungsgeld-Verordnung der Landesregierung ist nach Ansicht externer Experten nicht geeignet, „Missbrauch einzudämmen oder zu verhindern“. Das ist das Ergebnis einer Anhörung vor dem Haushaltsausschuss des Landtages. Die Affäre um zu unrecht gezahlte Entschädigungen für getrennten Wohn- und Arbeitsort an hohe Landesbeamte gehe nicht auf unzureichende Vorschriften, sondern auf ihre „in beachtlichem Umfang mangelhafte Anwendung“ zurück, erläuterte Wolfhart Schulz von der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Auch sei die nötige Fachaufsicht des federführenden Finanzministeriums wie der einzelnen Ressorts „völlig unzureichend“ gewesen. Schulz hatte im Auftrag der Landesregierung vor gut einem Jahr die Trennungsgeld-Praxis der Ministerien seit 1991 untersucht und insgesamt 440 Fälle beanstandet.Im Landtag kritisierte der Experte jetzt vor allem, dass die Regierung gravierende Einschnitte bei den Trennungsgeld-Leistungen vornehme, „statt notwendige bessere Schulungen des Personals und notwendige organisatorische Verbesserungen voranzutreiben“. Auch der ehemalige Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht Paul Schwarz betonte, dass der missbräuchliche Bezug von Trennungsgeld-Leistungen nicht durch Gesetzesänderungen ausgeschaltet werden könne. Dies liege weniger an der „Komplexität dieses Rechtsgebiets“, das sicher einer gründlichen und länger dauernden Einarbeitung bedürfe, sondern „vor allem an einer zu laxen Anwendung bestehenden Rechts“. Schwarz hatte im Auftrag der ehemaligen Justizministerin Barbara Richstein (CDU) die Trennungsgeldzahlungen im Justizbereich überprüft und festgestellt, dass zahlreiche Zahlungen an hohe Beamte zu unrecht erfolgten. Er schlug gestern vor, künftig Bearbeitung und Bewilligung einer zentralen Behörde zu übertragen, um „Gefälligkeitsentscheidungen“ auszuschließen. Wenn von gut ausgebildeten Experten an einem entfernten Ort entschieden werde, könne es nicht wie offenbar geschehen zu „falscher Kameraderie“ kommen, so Schwarz vor dem Ausschuss. Auch müsse gewährleistet werden, dass die Akten ordentlich geführt würden, was bisher nicht der Fall war. Die Kürzung der Trennungsgeldansprüche durch die neue Verordnung wurde von den Experten eher kritisch gesehen. Johannes Zimmermann vom Bundesverteidigungsministerium betonte, dass die Erhöhung der Kilometergrenze zwischen Dienst- und Wohnort von 30 auf 50 Kilometer für Trennungsgeldzahlungen mit „erheblichen Nachteilen“ für Beamte verbunden sei. Deshalb bestehe die Gefahr, dass ein notwendiger Dienstortwechsel wegen der damit verbundenen finanziellen Belastungen an der Frage der Zumutbarkeit scheitere. Die neuen Regelungen machten die Handhabung für den Bearbeiter auch „keinesfalls leichter“, so Schulz. Allerdings werde die massive Einsparung von Trennungsgeld zu Lasten der Bediensteten in Zeiten knapper Kassen bei der Bevölkerung Zustimmung finden.

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