HINTERGRUND: Trennungsgeld nur für Umzugswillige
HINTERGRUND Trennungsgeld steht Beamten, die nicht am Dienstort wohnen, nur zu, wenn sie uneingeschränkt umzugswillig sind und wegen Wohnungsmangels noch nicht umziehen können. Die externen Prüfungskommissionen kamen zu dem Urteil, dass viele aus dem Westen nach Brandenburg gewechselte Beamte, die Trennungsgeld bekamen gar nicht umziehen wollten.
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HINTERGRUND Trennungsgeld steht Beamten, die nicht am Dienstort wohnen, nur zu, wenn sie uneingeschränkt umzugswillig sind und wegen Wohnungsmangels noch nicht umziehen können. Die externen Prüfungskommissionen kamen zu dem Urteil, dass viele aus dem Westen nach Brandenburg gewechselte Beamte, die Trennungsgeld bekamen gar nicht umziehen wollten.
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