Brandenburg: Trennungsgeld: PDS mit neuen Vorwürfen
Vietze: Akten von hohen Beamten waren von Überprüfungen ausgenommen
Stand:
Vietze: Akten von hohen Beamten waren von Überprüfungen ausgenommen Potsdam - Schwere Vorwürfe in der Trennungsgeld-Affäre: Akten hoher Beamter seien bei der Überprüfung durch zwei externe Kommissionen teilweise ausgenommen worden, so der Vize-Chef der Landtagsfraktion Linke.PDS, Heinz Vietze. Darunter seien aktive und ehemalige Minister, Staatssekretäre, Gerichtspräsidenten, Staatsanwälte, Abteilungsleiter. Vietze erinnerte daran, dass Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) im Wort stehe: Er habe vor dem Landtag „eine flächendeckende Überprüfung“ versprochen. Noch gravierender ist für Vietze, dass die Regierung ihm die Einsicht in die Akten für Entschädigungszahlungen wegen getrenntem Wohn- und Arbeitsort bei diesen Personen untersagt habe. Der PDS-Politiker drohte mit einem Untersuchungsausschuss, falls die Regierung ihre „Blockade“ nicht aufgebe. Außerdem verlangte er, sicherzustellen, dass keine Trennungsgeld-Akten vernichtet werden. Die Staatskanzlei begründete die Verweigerung der Akteneinsicht mit einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam, das eine Verfahrensordnung vermisst. Anlass für die einstweilige Anordnung: Der ehemalige Justizstaatssekretär Gustav-Adolf Stange, der sich als erster Betroffener am 13. Dezember wegen Verdachts des Trennungsgeld-Betruges vor Gericht verantworten muss, hat gegen die Herausgabe seiner Akten geklagt. Vietze argumentiert nun, dass sich der Gerichts-Beschluss nur auf den Fall Stange beziehe, der aber wegen des laufenden Strafverfahrens kein Präzedenzfall sei. Eine „Bindungswirkung“ für alle anderen Fälle sei nicht erkennbar. Wie Vietze selbst hat auch die Regierung Beschwerde gegen den Gerichts-Beschluss beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Der PDS-Politiker befürchtet, dass sich die Aufarbeitung der Trennungsgeld-Affäre durch den Streit um die Herausgabe der Akten noch über Jahre hinziehen könnte. Dies könne verhindert werden, in dem die betroffenen Beamten ihre Akten selbst zur Verfügung stellten. Die Offenlegung seiner Akten habe er auch Staatskanzlei-Chef Clemens Appel vorgeschlagen, der ebenfalls nicht unter den von den externen Kommissionen überprüften Personen sei. Nach Angaben der Staatskanzlei hat der Staatssekretär seine Akten dem Rechnungshof übergeben, der derzeit ebenfalls die Trennungsgeld-Praxis der Landesregierung überprüft. Er will heute auf einer Pressekonferenz einen ersten Überblick geben. Die Landesregierung hat bisher nach eigenen Angaben von 187 Beamten mehr als 1,3 Millionen Euro zu Unrecht gezahltes Trennungsgeld zurückgefordert. Davon sind derzeit allerdings nur knapp 100 000 Euro in die Landeskasse eingezahlt worden. Die externen Kommissionen hatten schwere Schlampereien der Ministerien bei der Bearbeitung der Anträge auf Entschädigungszahlungen für getrennten Wohn- und Arbeitsort festgestellt und insgesamt 961 Fälle beanstandet. Die meisten davon, insgesamt 644 Fälle, sind allerdings ohne Rückforderungen eingestellt worden, 130 Fälle werden noch bearbeitet. Da 111 der 187 Personen, die Rückforderungsbescheide erhielten, Widerspruch eingelegt haben und 12 Beamte bereits klagen, geht man in der Landesregierung davon aus, dass sich die Aufarbeitung der Affäre noch über Jahre hinziehen kann.
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: