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Brandenburg: Trennungsgeld: PDS spricht von „Verschleierung“

Opposition drängt weiter auf Akteneinsicht / Verfassungsgericht entscheidet am Donnerstag

Stand:

Potsdam - In der Trennungsgeld-Affäre wirft die PDS-Opposition der Landesregierung „Verschleierung“ vor. Der jetzt vorgelegte Abschlussbericht sei weit von der bedingungs- und schonungslosen Aufklärung entfernt, die Ministerpräsident Matthias Platzeck 2004 versprochen habe, sagte Vizefraktionschef Heinz Vietze gestern vor Journalisten. Nach dem regierungsoffiziellen Bericht war 1991 bis 2004 in rund 9000 Fällen Trennungsgeld gewährt worden – in 1124 Fällen zu Unrecht. Insgesamt werden nun 1,7 Millionen Euro zurückgefordert.Vietze betonte, im vergangenen Jahr habe die Regierung noch von Rückforderungen in Höhe von 2,2 Millionen Euro gesprochen. Warum die Summe plötzlich gesunken ist, sei unklar. Vietze sprach von einer „Fata Morgana“. Trennungsgeld wurde seinerzeit gezahlt, wenn Beamte wegen beruflicher Versetzung mehr als 30 Kilometer von ihrem Wohnort und ihrer Familie entfernt arbeiteten. Mit Rückforderungen von 431 000 Euro liege das Justizministerium an zweiter Stelle hinter dem Kulturressort, habe jedoch die meisten Fälle, so Vietze. „Es ist nicht geklärt, was auf Unwissenheit der Anfangsjahre und was auf Geldgier zurückzuführen ist“, rügte Vietze. So stehe auch der von externen Experten erhobene Vorwurf der „Kameraderie“ in der Justiz stehe immer noch im Raum. Auch schweige sich die Regierung aus, wer die politische Verantwortung für die Missstände trage. Vietze beklagte auch, dass im Schatten der von der Platzeck-Regierung veranlassten Massenüberprüfung untergehe, welche hochrangigen Landesbediensteten zu Unrecht Trennungsgeld kassiert hätten.

Vietze erinnerte daran, dass Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) im Landtag nach Bekanntwerden der Affäre das Anspruchsdenken von Spitzenjuristen beklagt hatte, dass ihm „die Spucke wegblieb“. Der Bericht lese sich nun so, als ob es lediglich Bewilligungsfehler gewesen seien, so die PDS. Die Opposition drängt weiter auf Einsicht in die Trennungsgeld-Akten. Nach dem der wegen Betruges verurteilte Ex-Justiz-Staatssekretär Gustav-Adolf Stange gegen jede Offenlegung von Akten erfolgreich klagte, hatte die Regierung der Opposition die Akteneinsicht verweigert. Am Donnerstag entscheidet das Brandenburger Verfassungsgericht über die Klage der PDS . Thorsten Metzner

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